Nach dem Kauf eines Hauses bekommt der Käufer nach fast einem Jahr Post vom Notar. In diesem schreiben fordert er diesen auf die Kosten der Grundbuchlöschung des Hausverkäufers zu begleichen da dieser Insolvenz angemeldet hat! Auf anfragen sagt er dem Käufer er könnte ruhig dagegen vorgehen aber ohne Erfolg da er dazu gesetzlich verpflichtet wäre.
Weiß hier jemand ob dem so ist?
Es gibt Kosten, für die haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch, z.B. die Grunderwerbssteuer. Ob es bei diesem Kosten auch so ist, kann ich nicht sagen, aber warum sollte der Notar falsche aukünfte geben ?
Hallo,
für Kosten des Grundbuchamtes haften - vorbehaltlich privatrechlicher Vereinbarungen - die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch - siehe - glaube ich - §2 ff. Kostenordnung (KostO). Wenn wie hier die eigentlich per schuldrechtlicher Vereinbarung dazu verpflichtete Seite insolvent ist, darf sich das Grundbuchamt einen anderen „raussuchen“ und das ist in der Regel natürlich die andere Vertragspartei