Ich habe mal alle Postings durchgesehen - auch die von Günther. Leider nicht so richtig gefunden, was passt.
Wir nehmen mal an Fam. A schließe einen Mietvertrag z.B [U]im Feb 2009.[/B]
In den Nebenkosten wären in der Aufstellung zu den Betriebskosten
die Anteile überall bestimmt, auch bei den für Strom für die Wartung der Heizung 1/2 Anteil Kamin 1/2 Anteil ja und jetzt
Und bei den Brennstoffkosten stehe „die Brennstoffkosten gemäß gesetzlicher Regelung!“ … mehr nicht!
Jetzt würde der Vermieter erstmalig eine Nbkst Abrechnung schicken und er hätte die Heizkosten nach einem Wärmemengenzähler abgerechnet. Über diese vergangenen 10Monate - bekäme jetzt der Mieter seine erste Abrechnung. z.B. (12456,8Kwh * 5,5cent/Kwh)
Und könnte hier ein Vermieter bei den Brennstoffkosten einfach nach belieben festlegen wie es gemacht werden soll. Obwohl im Vertrag gar nicht festgelegt ist wie verteilt werden soll.
Im Miet-Vertrag sagen wir, stehe nirgendwo, dass im Keller Wärmemengenzähler sind, für die beiden Wohneinheiten.
Im Mietvertrag würde gar kein Schlüssel für die Brennstoffkostenverteilung stehen.
Frage: Kann ein Vermieter einen Verteilungsschlüssel der Brennstoffkosten nach Belieben festlegen und das erst bei der ersten erstellten Abrechnung? Im Gesetz steht einfach nichts passendes - jedenfalls hab ich nicht gefunden.
Christa