Hallo!
der KFz Mechatroniker S hat sich letztes Jahr an einem Wochenendlehrgang über 20 Wochenenden zum Fachkaufmann weitergebildet, dieser Teil ist Teil3 der Meisterschule.
Der Lehrgangsort ist 98km entfernt, deswegen hat S dort je Wochenende eine Übernachtung für 25 Euro gebucht.
Was ist das maximale, was man dafür absetzen darf? Gibt es zusätzlich oder ersetzend Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung?
Vielen Dank im Voraus!
mfG
das sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit!
Fahrtkosten 2 x 98km x 0,30 pro tatsächlicher Fahrt und Mehraufwand geht auch!
Lia
Hallo Lia, vielen Dank schonmal dafür, S hat die Sätze mit der Staffelung nach 8 14 oder 24h Abwesenheit gefunden.
Dann kommt direkt noch eine Frage, S arbeitet mit dem Steurprogramm von einem deutschen Fernsehsender und dessen Titel einem W-Fragewort ähnelt.
(Keine Ahnung, ob ich hier den Programmnamen nenne darf…)
Dort gibt es keine Möglichkeit für S den eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag für die Werbekosten einzutragen. Wird dieser Freibetrag schon mit der Eingabe des Felds 4 „einbehaltene Lohnsteuer“ berücksichtigt? Wäre ja eigentlich logisch, weil das Proggi ja anhand Ss Bruttoarbeitslohn dessen Steuersatz und die eigentliche Lohnsteuer erkennen müsste, oder?
vielen Dank im Voraus!
mfG
der Freibetrag ist nirgends einzutragen, da er nur für die Lohnsteuerberechnung beim Arbeitgeber wichtig ist. In der ESt-Eklärung jeden Prorammes gibt es daher zu Recht keine Möglichkeit.
Lia
Super, vielen Dank, trägst Deinen Namen zu Recht 
Dann setze ich noch einen drauf 
Wenn S für seine Meisterausbildung auch Bafög erhalten hat, wovon ca 300 Euro Zuschuss des Landes waren, muss dies dann mit einberechnet werden? Der Rest läuft über Darlehen.
Grüße