hallo,
ich suche eine vorschrift hinsichtlich der abzf. als handwerkerleistung. es geht um eine reine materiallieferung und hierbei um die kosten für den transport des materials.
sind diese evtl. abzugsfähig?
gruß inder
hallo,
ich suche eine vorschrift hinsichtlich der abzf. als handwerkerleistung. es geht um eine reine materiallieferung und hierbei um die kosten für den transport des materials.
sind diese evtl. abzugsfähig?
gruß inder
Auch hallo, nach 35a EStG (Einkommensteuergestz) sind Handwerkerleistungen
hoechstens bis 1200,-EURO als Steuerermaessigung = 20% von den Arbeitskosten einschliesslich Fahrtkosten, auf Antrag in Ansatz moeglich ( bei 6000,-EURO Kosten
sind 20% der Steuerermaesigungshoechstsatz 1200,- EURO erreicht )
http://www.finanztip.de/ Handwerkerleistungen
Gruss walter 2
Hallo Walter2,
darum geht es nicht - der Inder kann den 35a auswendig herbeten, mach Dir da mal keine Sorgen.
Es geht darum, ob Arbeitsaufwand zum Transport für Material, das im Haushalt eingesetzt wird, in die Berechnungsgrundlage für den Abzugsbetrag einfließen kann, wenn der Transport selber naturgemäß nicht im Haushalt stattgefunden hat.
Schöne grüße
MM