angenommen jemand bestellt im Internet etwas und möchte NUR die Verpackung* (kein grüner Punkt odgl.) an den Absender zurückschicken - wer trägt bzw. müsste dafür die Kosten tragen?
* also die bestellten Produkte sollen NICHT zurückgeschickt werden!
Könnte ein Unternehmen rechtskräftig in den AGB ausschließen, diese Kosten zu zahlen/erstatten?
Nach der Verpackungsverordnung muss der Versender sich um die Entsorgung kümmern.
Das kann er auf 2 Wegen tun.
Er schließt sich einem Rücknahmeverband an( Bekanntester wäre der „Grüne Punkt“),dann ist die Rücknahme durch den KUNDEN überall gewährleistet(Container,Gelber Sack/Tonne,Altpapier).
Oder er organisiert es selbst und sorgt selbst fürs Einsammeln oder benennt lokale Anlieferstellen.
Verkäufer muss Kunden in den Versandunterlagen und/oder auf seinen Internetseiten/AGBs darauf hinweisen,wie es gemacht werden soll.
Das man die Sachen kostenfrei zurücksenden darf/soll ist so selten und unüblich,das sollte man überhaupt nicht wagen,es etwa „unfrei“ zu versuchen. Dann zuerst anfragen,irgendwas wird man ja dazu sagen,wie man seiner Pflicht nachkommt.
Übrigens,was wird denn das für Transportverpackung sein ? Karton,Einwegpalette,Holzlatten von einem Transportverschlag?
Der „grüne Punkt“ muss nicht unbedingt dranstehen,es gibt andere Logos.
Dann kann das auch in die bekannten örtlichen Sammlungen rein.