Kosten der Testamentseröffnung

Hallo zusammen!
Ich weiß, dass sich die Kosten für die Eröffnung nach der Höhe des Erbes errechnen, aber wie ist das bei Immobilien? Dazu habe ich Fragen:

  1. wie wird der Wert des Hauses ermittelt? Eigene Angaben oder muss man ein Gutachten erstellen?

  2. Nehmen wir an, das Haus hat einen Wert von 200.000€, aber es ist noch mit 100.000€ belastet. Werden diese 100.000€ abgezogen oder wird die Hypothek nicht berücksichtigt?

Danke für eure Antwort!

Hallo !

Der Fragebogen des Gerichts „Angaben zum Wert des Nachlasses“ empfiehlt bei Immobilien sich der Mithilfe seiner Hausbank oder eines Maklers zu bedienen.
Verkehrswert ist der Wert,den man beim jetzigen Verkauf erzielen könnte.

Das Formular hat auch eine Spalte für „Verbindlichkeiten des Nachlasses“,da sind Hypotheken und Grundschulden eintragbar.

Es gibt eine Gebührentabelle( § 46 KostO),es ist nicht sehr teuer bei gewöhnlichen Erbschaften.

MfG
duck313