Hallo
- Wohnen zwei Personen (Bedarfsgemeinschaft (BG)), in einer Wohnung größer als 60qm, müssen diese umziehen, wenn sie Alg II neu beantragen?
Vorher bestimmt nicht.
Sie werden dann wahrscheinlich aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, z. B. durch Umzug. Der Umzug muss dann aber erst genehmigt werden. Wenn die kleinere neue Wohnung aber nicht deutlich billiger ist als die gegenwärtige Wohnung, wird der Umzug (hoffentlich) nicht genehmigt. Schließlich geht es da nur um 2,50 mehr oder weniger Nebenkosten, und ein Umzug ist ja nicht gerade billig.
Zunächst mal müssen jedoch die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden.
- Wie ist es, wenn sie bereits im Alg-II-Bezug sind, wenn sie umziehen?
Das sollten sie sein, denn sonst müssen sie ihren Umzug selber bezahlen. Können sie das?
- Wie ist es, wenn eine weitere Person mitwohnt, die aber nicht verwandt ist, oder aber verwandt ist, aber nicht zur BG gehört (also nur Wohngemeinschaft (WG))?
Kommt drauf an, in welcher Form sie da wohnt. Untermiete? Besuch?
- Wo kann man dies nachschlagen?
Diese Seite ist auf jeden Fall sehr gut:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Viele Grüße