Kosten der Unterkunft

Hallo-

folgende Fragen:

  1. Wohnen zwei Personen (Bedarfsgemeinschaft (BG)), in einer Wohnung größer als 60qm, müssen diese umziehen, wenn sie Alg II neu beantragen?

  2. Wie ist es, wenn sie bereits im Alg-II-Bezug sind, wenn sie umziehen?

  3. Wie ist es, wenn eine weitere Person mitwohnt, die aber nicht verwandt ist, oder aber verwandt ist, aber nicht zur BG gehört (also nur Wohngemeinschaft (WG))?

  4. Wo kann man dies nachschlagen?

Thx

Hallo

  1. Wohnen zwei Personen (Bedarfsgemeinschaft (BG)), in einer Wohnung größer als 60qm, müssen diese umziehen, wenn sie Alg II neu beantragen?

Vorher bestimmt nicht.
Sie werden dann wahrscheinlich aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, z. B. durch Umzug. Der Umzug muss dann aber erst genehmigt werden. Wenn die kleinere neue Wohnung aber nicht deutlich billiger ist als die gegenwärtige Wohnung, wird der Umzug (hoffentlich) nicht genehmigt. Schließlich geht es da nur um 2,50 mehr oder weniger Nebenkosten, und ein Umzug ist ja nicht gerade billig.

Zunächst mal müssen jedoch die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden.

  1. Wie ist es, wenn sie bereits im Alg-II-Bezug sind, wenn sie umziehen?

Das sollten sie sein, denn sonst müssen sie ihren Umzug selber bezahlen. Können sie das?

  1. Wie ist es, wenn eine weitere Person mitwohnt, die aber nicht verwandt ist, oder aber verwandt ist, aber nicht zur BG gehört (also nur Wohngemeinschaft (WG))?

Kommt drauf an, in welcher Form sie da wohnt. Untermiete? Besuch?

  1. Wo kann man dies nachschlagen?

Diese Seite ist auf jeden Fall sehr gut:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Viele Grüße

Hallo

  1. Wohnen zwei Personen (Bedarfsgemeinschaft (BG)), in einer Wohnung größer als 60qm, müssen diese umziehen, wenn sie Alg II neu beantragen?

Vorher bestimmt nicht.
Sie werden dann wahrscheinlich aufgefordert, die Wohnkosten zu senken, z. B. durch Umzug.

Wobei die Wohnfläche relativ egal ist, wenn die (Kalt-)Miete angemessen ist. Viele Werte findet man hier:
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Der Umzug muss dann aber erst genehmigt werden.

Wenn die Umzugskosten übernommen werden sollen. Wer in einen angemessenen Wohnraum ohne Genehmigung umzieht, bleibt auf diesen Kosten sitzen. Die Miete muss bei Angemessenheit übernommen werden.

Wenn die kleinere neue Wohnung aber nicht deutlich billiger ist als die gegenwärtige Wohnung, wird der Umzug (hoffentlich) nicht genehmigt. Schließlich geht es da nur um 2,50 mehr oder weniger Nebenkosten, und ein Umzug ist ja nicht gerade billig.

Mitunter kann es noch andere Gründe gegen einen Umzug geben.

Gruß

osmodius

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Hallo

  1. Sofern die Wohnung nach den örtlichen Richtlinien insgesamt"angemessen" ist: Nein. Bei Umzug wegen vorheriger Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters muss der Träger auch die notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen. Er hat dabei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Umzug zu erstellen; bei nur geringer Unangemessenheit der Wohnung sollte man sich diese Berechnung zeigen lassen (und dann ggf. der Umzugsaufforderung wegen Unwirtschaftlichkeit widersprechen).

  2. Der Träger erteilt für unangemessenen Wohnungen keine Umzugszustimmung. - Allgemein zu Umzug mit und ohne Zustimmung des Trägers -> http://hartz.info/index.php?topic=24.0

  3. Die max. angemessene Wohnfläche/ Kosten beziehen sich auf die Kopfzahl der BG-Mitglieder. In einer WG/ Haushaltsgemeinschaft muss der Anteil an der Fläche/ den Kosten, der auf die BG entfällt, für sie angemessen sein.

  4. Was genau?

LG

Hallo insbesondere Lara,
danke auch allen,

  1. Wie ist es, wenn sie bereits im Alg-II-Bezug sind, wenn sie
    umziehen?

Wie verhält es sich, wenn der Mietvertrag vor ALG II-Bezug unterschrieben und die alte Wohnung gekündigt wird (Familie hat sich vergrößert–>Wohnung ist zu klein), der Umzug aber erst nach Beginn von ALG II-Bezug geplant ist (Wohnung wird erst dann frei, Kündigungsfrist muss eingehalten werden)?

Eine Antwort darauf kann ich in dem von Dir benannten Link nicht finden, der ansonsten, wie auch der andere in einer anderen Antwort, hilfreich war.

Danke, Igeline