Hallo,
sind Kosten des Erststudiums Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Und welche von Beiden sind vortragsfähig?
gruß
Hallo,
sind Kosten des Erststudiums Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Und welche von Beiden sind vortragsfähig?
gruß
Kosten Erststudium sind Sonderausgaben
Hi !
Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung ist der Grundsatz, dass Aufwendungen für Berufsausbildung und Studium steuerlich ohne Berücksichtigung bleiben in § 12 Nr. 5 EStG festgelegt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
Als Ausnahmen von diesem Grundsatz, und so steht es auch im § 12 EStG über den Nummern, gilt der Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html oder aber ein Ausbildungsdienstverhältnis (Berufsausbilung oder BA-Studium), bei welchem Werbungskosten vorliegen.
Vortragsfähig sind dann nach § 10d EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html) nur negative Einkünfte. Da die hier anzunehmenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ermittelt werden, indem von den Einnahmen die Werbungskosten abgezogen werden, ist also nur der Teil der Werbungskosten in die Folgejahre vortragsfähig, der den Betrag der Einnahmen übersteigt.
Sonderausgaben spielen beim Verlustvortrag keine Rollen.
BARUL76
.
Ok.
Wenn es eine Berufsausbildung wäre, in der man auch Einnahmen erzielt, dann würden die Werbungskosten (sofern sie die Einnahmen übersteigen) vortragsfähige Sonderausgaben.
Danach könnte man denn also Fahrtkosten die während eines Erststudiums an der Uni entstehen, nicht berücksichtigen, weil keine Einnahmen gegenüberstehen.
Ist das so richtig?
Hi !
Wenn es eine Berufsausbildung wäre, in der man auch Einnahmen
erzielt, dann würden die Werbungskosten (sofern sie die
Einnahmen übersteigen)
vortragsfähige Sonderausgaben Verluste.
Danach könnte man denn also Fahrtkosten die während eines
Erststudiums an der Uni entstehen, nicht berücksichtigen, weil
keine Einnahmen gegenüberstehen.Ist das so richtig?
Wenn man sich die jeweiligen Ergebnisse anschaut ist es richtig, auch wenn Begründung und Fachwörter nicht richtig verwendet werden.
Zum ersten Teil hatte ich das Fachwort schon korrigiert. Zum zweiten Teil ist die steuerliche Argumentation nicht „weil keine Einnahmen gegenüberstehen“, sondern „weil es sich um Sonderausgaben handelt und diese nicht zu einen vortragsfähigen Verlust führen oder diesen erhöhen können.“
BARUL76
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