Kosten des Forderungsmanagements

Hallo,

woher bekomme ich Zahlenmaterial, was im Durchschnitt in Deutschland im Allgemeinen das Forderungsmanagement kostet?

Gesucht werden auch detailliertere Informationen, was im Zahlungsverkehr im Schnitt (Auf Banken- u. Händlerseite) die Verwaltung einer Forderung kostet, bzw. welche Mehrkosten auftreten, wenn eine Forderung in Anzahlung und spätere Restzahlung bzw. Ratenzahlungen aufgeteilt wird.

Danke

CIA

Berni

hi berni,

solche zahlen wirst du wohl (und wenn dann überhaupt) nur branchenabhängig bekommen können.

es kommt naemlich drauf an, was für forderungen im spiel sind. geht es um solvente geschäftspartner beim grosshandel, wo es bei jeder rechnung um 6 stellige forderungen geht, da liegen die kosten der rechtsverfolgung wohl ziehmlich am boden.

betrachtest du dagegen den ein-mann-handwerks-betrieb der nur leistungen an privathaushalte anbietet, dann kommen da %ual zum umsatz bedeutend höhere kosten drauf.

des weiteren muss man betrachten, wieviele arbeiten ausgelagert werden. viele schreiben ihre mahnbescheidsantraege noch selber, andere lassen sogar normale forderungen durch 3. eintreiben und wieder andere haben eine eigene rechtsabteilung. welche kosten willst du dann einrechnen?

du siehst, bei kurzer überlegung fällt dir selber auf, das deine frage nicht mit einer durchschnittstatistik beantortet werden kann…

gruss vom

showbee

Hallo,

eine zahl gibt es:

Abtretung der Forderung an Factoringgesellschaften:

Kosten Grundgebühr + Skonto entspricht ziemlich 10% vom Bruttorechnungsbetrag.

gruss
winkel

Tag winkel,

Kosten Grundgebühr + Skonto entspricht ziemlich 10% vom
Bruttorechnungsbetrag.

wie kommst Du denn auf solche Zahlen? Bei mittelständischen Unternehmen (Umsatz unter 100 Mio. Euro) liegt der Abschlag bei teilweise unter 1%.

Christian

ich sags doch…
hi,

zahlen aus der hohlen hand ohne konkrete anhaltspunkt sind augenwischerei und bieten angriffspunkt in 4 dimensionen :wink:

gruss vom

showbee

Hallo,

ich denke, man muß zwischen der reinen „Verwaltungsgebühr“ und dem Gesamtangebot, also einschl. Übernahme des Ausfallrisikos unterscheiden.

Erstere dürfte wohl wohl eher bei 1% des Umsatzes liegen (die gesamten Verwaltungsgemeinkosten z.B. bei Automobilzulieferern liegen i.A.