Kosten des Gegenanwalt bezahlen?

Hallo

Habe heute einen Anwaltsbrief über meine Exfrau erhalten.

Meine Exfrau muss Steuern für 2010 und 2011 nachbezahlen, weil ich den Ehegattenunterhalt in der Anlage U steuerlich geltend gemacht habe, so der Anwalt.

Nun soll ich die Kosten des Gegenawalt bezahlen (wir sind seit 2004 rechtskräftig geschieden) und die finanziellen Nachteile meiner Exfrau, durch meine Geltendmachung des Ehegattenunterhalts in Anlage U. Begründung des Anwaltes: Meine Exfrau war bisher nur geringfügig beschäftigt (400-800 €/Monat Einkommen)und hätte wohl regulär keine Einkommensteuer zu entrichten. Wir haben 2 Kinder. 1 Kind lebt bei mir (17 J), das andere bei meiner Exfrau (12 J).

Es kommen ca. 900€ Streitwert zusammen.

Muss ich das alles bezahlen und bin ich überhaupt noch Ehegattenunterhaltspflichtig?

FAQ 1129
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Hallo

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