Hallo Zusammen,
folgendes Problem.
Ich habe bei Versicherung X eine Haftpflichtversicherung, bereits seit mehreren Jahren.
Bezahlt habe ich stets pünktlich; nie einen Schaden gehabt.
Nun tritt Schadensfall tritt ein, Gutachter seitens der Versicherung kommt vorbei und erstellt ein Gutachten.
VErsicherung meldet sich nicht, nach mehreren Anrufen erhalte ich die Rückmeldung, dass laut Gutachten der Schaden so nicht entstanden sein kann, was darauf schließen lässt, dass ich betrogen haben soll.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich damit rechnen, dass die nun versuchen mir die Kosten für den Gutachter aufzubrummen und micht um einen neutralen Gutachter bemühen?
Vielen Dank
MfG
Das ist eine juristische Frage die ich nicht beantworten darf. Ich würde! Wenn der Schaden so entstanden ist wie sie geschildert haben, Versicherung unter Fristsetzung auffordern. Wenn die nicht regulieren. Muss einem der Geschädigte sie verklagen. An dieses Urteil ist die Versicherung gebunden. Aber das Prozessrisiko trägt der Versicherungsnehmer. Nach Abwicklung die Versicherung wechseln.
Kann ich leider nicht beantworten. Grüße
Sehr geehrte® Fragesteller(in),
es ist schwierig pauschal auf diese Frage zu antworten, da der genaue Sachverhalt nicht bekannt ist.
Sollte es sich tatsächlich um einen Versicherungsbetrug handeln ist unter Umständen nicht nur mit Kosten zu rechnen sondern auch mit einer Anzeige.
Fragen Sie bitte bevor Sie jetzt etwas unternehmen wollen, bei Ihrer Versicherung noch mal nach was Sie unter deren Aussage konkret verstehen dürfen.
Wenn Sie aber im Recht sind, wäre es jetzt schnellstens anzuraten Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
z.B.
1.Beauftragen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl ein Gegengutachten zu erstellen. Diese Kosten werden Sie zunächst selber tragen müssen.
- Sind Sie für solche Fälle ( idealer Weise bei einer anderen Gesellschaft ) Rechtschutzversichert, dann würde ich empfehlen eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Achten Sie darauf, das der Anwalt in diesem Bereich fachkundig ist.
oder
- Wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, können Sie auch beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Bitte unbedingt beachten, dass dies vor dem Aufsuchen eines Anwalts zu machen ist. Diese Scheine gibt es aber auch nur für Personen die ein geringfügiges Einkommen haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit ein wenig weiter helfen konnte. Da mir der genaue Sachverhalt ja wie gesagt nicht bekannt ist, kann ich auch leider nicht näher auf die Thematik eingehen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei Ihr Recht zu bekommen.
Hallo Zusammen,
folgendes Problem.
Ich habe bei Versicherung X eine Haftpflichtversicherung,
Hallo,
da bin ich überfragt
Den Gutachter der Versicherung zahlt die Versicherung selber. Du kannst auch Einspruch einlegen und einen anderen Gutachter festlegen, aber den zahlst unter Umständen du selber.
ich danke euch!
ich werde berichten, wie der fall ausgeht.
mfg
da du den Gutachter nicht beauftragt hast musst du auch nicht zahlen sondern die Versicherung! Wenn du Geld von der Vers. willst solltest du einen Gegengutachter bestellen. Den musst du dann allerindgs zahlen… sollte er zu einem anderen Ergebniss kommen wird das ganze wohl auf einen Vergleich hinauslaufen, sprich eine prozentuale übernahme des Schadens. Ausser du willst ggf. klagen da solltest du dir deiner Sache aber zu 100% sicher sein sonst wirds teuer
LG
Hallo,
ich kann Dir nicht sagen, wie Deine Versicherung vorgehen wird.
Aber, ich glaube, für die Versicherung ist das erledigt.
Wenn du die Versicherung in betrügerischer Absicht hinters Licht führen wolltest, dann kann es gut sein, dass sie die Kosten des Gutachters auf dich umwälzen. Eine Anzeige folgt in der Regel nicht, auch wenn sich diese Praxis mehr und mehr ändert.
Gruß
hallo inszwo,
sollte es zum rechtsstreit kommen, wird die versicherung sicher genau das versuchen. die gutachter der versicherung sind unabhängig, die werden nur beauftragt.
wenn du sicher bist, dass der schaden ein haftpflichtfall ist, kann ein eigenes gutachten helfen.
rechne auf jeden fall damit, dass dich die versicherung nach der bearbeitung des falls rausschmeist. dürfen die.
grüsse, maxxler71
Nur zur Info: Die Kosten wurden mir nicht in Rechnung gestellt.
Wie es nun weitergeht muss ich abwägen.
MfG
Hallo,
ich würde mich diesbezüglich über die Rechtsschutzversicherung gegenüber der Versicherung anwaltlich vertreten lassen, damit der entstrandene Schaden reguliert wird. Meistens hilt das.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Die Kosten des Gutachters der Haftpflichtversicherung muss nicht bezahlt werden. Den Einsatz eines weiteren Gutachters würde ich mit der Haftpflichtversicherung abklären.