Kosten des Verfahrens - VKH

Hallo zusammen,

angenommen jemandem werden die Kosten eines Verfahrens auferlegt, muss er auch dann selbst zahlen, wenn ihm VKH bewillgt worden ist?

Bespiel:
Beide Verfahrensbeteiligten haben VKH beantragt.
Im Beschluss des Gerichtes steht dass die Verfahrenskosten dem Antragsgegner auferlegt werden.

Gruß
Bori

Hallo!

Ja. Verfahrenskostenhilfe ist keine Vollkaskoversicherung. Wenn jeder ohne jegliches eigenes Risiko jeden verklagen könnte, wäre das doch ungerecht denen gegenüber, die ihr eigenes Vermögen einsetzen.

Also muss der Verlierer die Kosten der Gegenseite erstatten. Inwieweit er für seine eigenen Kosten einstehen muss, ergibt sich aus dem VKH-Beschluss und seinen wirtschaftlichen Möglichkeiten in der nahen Zukunft.

Hallo,

Hallo!

Ja. Verfahrenskostenhilfe ist keine Vollkaskoversicherung.
Wenn jeder ohne jegliches eigenes Risiko jeden verklagen
könnte, wäre das doch ungerecht denen gegenüber, die ihr
eigenes Vermögen einsetzen.

stimme ich grds. zu, aber,:

Also muss der Verlierer die Kosten der Gegenseite erstatten.

nicht immer, wenn beide VKH haben. Richtet sich nach dem Gegenstandswert. In den unteren Bereichen sind VKH Gebühren und die normalen Gebühren gleich. Dann erhält die Gegenseite auf ihren Antrag der VKH Liquidation das Geld aus der Staatskasse. (Macht Sinn, denn die Staatskasse zahlt, eine nicht vermögende Gegenseite nicht unbedingt) Es wird dann nur für eine Differenz (normale Gebühren höher als VKH Gebühren) noch eine Kostenfestsetzung gemacht. Den Betrag muß dann der Verlierer zahlen. Ob die Staatskasse dann die (vom Gewinner übernommenen) Kosten beim Verlierer eintreibt, ist fraglich. Es gilt dann das Nachfolgende wie für die eigenen Kosten.

Inwieweit er für seine eigenen Kosten einstehen muss, ergibt
sich aus dem VKH-Beschluss und seinen wirtschaftlichen
Möglichkeiten in der nahen Zukunft.

VKH ist wie ein „zinsloses Darlehen“; ist man in der (wirtschaftlichen) Lage es zu bezahlen, wird man herangezogen.

Ob die Staatskasse dann die (vom Gewinner
übernommenen) Kosten beim Verlierer eintreibt, ist fraglich.

Was ist denn hier fraglich. Der auf die Staatskasse übergegangene Anspruch wird selbstverständlich erst einmal dem Unterlegenen zum Soll gestellt. Die Beitreibung erfolgt über die Landesjustizkassen. Klar können diese nach dem x-ten erfolglosen Versuch der Beitreibung die Kosten unbefristet niederschlagen aber bis dahin geht einige Zeit in Land.

ml.