welche Kosten entstehen Menschen, die gegen einen Bescheid Einspruch einlegen, so dass es zu einer Klage vor einem Sozialgericht käme? Oder wird zunächst der Einspruch abgelehnt?
Ein Anwalt o.ä. würde so jemand nicht beauftragen, so dass schlimmstenfalls Gerichtskosten anfielen, aber tun Sie dies bei Sozialgerichten?
Ein Grund für so ein Verhalten könnte die Verzögerung der Rechtskraft eines Beschlusses über einen Stichtag hinaus sein (bspw. den Jahreswechsel).
welche Kosten entstehen Menschen, die gegen einen Bescheid
Einspruch einlegen, so dass es zu einer Klage vor einem
Sozialgericht käme? Oder wird zunächst der Einspruch
abgelehnt?
Klagen müsste ja die Privatperson, wenn der Einspruch abgelehnt würde.
Welche Kosten entstehen können wir ja nicht raten, denn dazu fehlen ja alle notwendigen Angaben auch die, um welche Art der Forderung etc. es sich handeln würde.
Ein Anwalt o.ä. würde so jemand nicht beauftragen, so dass
schlimmstenfalls Gerichtskosten anfielen, aber tun Sie dies
bei Sozialgerichten?
Es fallen in den allermeisten Fällen Gerichtskosten an!
Ein Grund für so ein Verhalten könnte die Verzögerung der
Rechtskraft eines Beschlusses über einen Stichtag hinaus sein
(bspw. den Jahreswechsel).