Kosten durch verspätete Wohnsitzmeldung?

Guten Abend!

Wenn man im August in ein Wohnheim in einer anderen Stadt zieht und sich erst jetzt meldet, gibt es dafür eine Strafe, weil man die Frist von 7tagen nicht eingehalten hat oder kann man einfach sagen, dass man erst vor 5 tagen eingezogen ist ? Hat die Stadt das Recht zu überprüfen, wann man eingezogen ist (Sprich, darf die Stadt beim Wohnheim den Mietvertrag einsehen bzw. darf/muss der Vermieter des Wohnheims diese information bereitstellen?)

Was sollte man in so einem Fall machen?

Mit freundlichem Gruß
zuhn

Guten Morgen,

jedes Bundesland hat sein eigenes Meldegesetz. Aber unabhängig von dem Bundesland besteht eine Meldepflicht von maximal 2 Wochen (Berlin), so dass Sie - wenn Sie im August schon umgezogen sind - auf jeden Fall gegen das Meldegesetz verstoßen haben. Dies ist aber keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Sie können also nicht mit einer Strafe belegt werden bzw. sind natürlich nicht vorbestraft. Aber Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Das fällt - je nach Meldegesetz des Landes - unterschiedlich hoch aus. In Baden Württemberg können das maximal 500 Euro sein. In Ihrem Fall wird es aber weit darunter liegen.
Ich würde auf gar keinen Fall falsche Angaben vor der Behörde machen. Davon kann ich nur abraten. Erst einmal landen Sie dann wirklich im Bereich der hohen Bußgelder (in Baden Württemberg bis zu 25000 Euro)und außerdem wird die Behörde nach einem Mietvertrag oder Ähnlichem verlangen. Der Einzugstermin ist von dem Vertrag leicht abzulesen. So leicht lässt sich die Behörde nicht hinter das Licht führen…

Sie könnten allenfalls eine triftige Entschuldigung hervorbringen (die allerdings notfalls unter Beweis zu stellen ist), warum Sie die Meldepflicht versäumt haben. Als triftiger Grund gilt sicherlich eine schwere Krankheit der meldepflichtigen Person bzw. einer vom Meldepflichtigen zu betreuenden Person. Gleichzeitig dürften Sie in den ganzen zwei Monaten keine Möglichkeit gehabt haben, eine andere Person mit der Ummeldung zu beauftragen…

Viel Glück!

Hallo,
beim anmelden im Ordnungsamt braucht man normalerweise eine Bescheinigung des neuen Vermieters, wann man eingezogen ist, der Schwindel fliegt also sofort auf. Es handelt sich zwar um eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich nicht sofort ummeldet, ich glaube aber nicht, dass es sofort ein Bußgeld setzt. Also: bei der Wahrheit bleiben und sich unter Umständen das Wort zum Sontag gefallen lassen.
Gruß

Hans

Guten Abend!

Vorab: ich bin kein Jurist und kann nur mit durchschnittlichem Allgemeinwissen dienen…
Fakt ist: Es gibt die Meldepflicht bei der Polizei des neuen Wohnortes und somit natürlich die Strafbarkeit im Unterlassungsfalle.Die Regel ist Bußgeld,-wie hoch,weiß ich nicht. Punkt2: Der frühere Vermieter ist
im Falle einer polizeilichen Nachfrage nach Ihrem Auszugsdatum auskunftspflichtig…(auch der jetztige).
Ich würde daher von der Lösung „bin erst ein paar Tage hier“ dringend abraten. Machen Sie einfach die „Flucht in die Ehrlichkeit“! Dann passiert immer am wenigsten!!
Ich wette, man wird Sie nicht „enthaupten“, solange Sie Ihre Ehrlichkeit und ehrliche Absicht zeigen! -Ne bessere Lösung gibt es nicht!

Guten Abend,

ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wie hier die rechtliche Situation ist und weiß auch gar nicht, an wen man da wenden könnte. Sorry, dass ich nicht behilflich sein konnte.

MfG

keine Kenntnis

Hallo Zuhn,
also, es gibt schon Jahrzehnte keine Strafe mehr für verspätetes Anmelden. Wenn, dann nur ein Verwarngeld. Die Höhe ist regional verschieden, da es dem Kommunalrecht unterliegt.
Allerdings wird dieses Verwarngeld nur in äusserst extremen Fällen erhoben (Höhe: € 10,00-100,00). Man müsste schon mehrere Jahre nicht gemeldet sein.
Die Kommunen haben zwar stets klamme Kassen und eingesparten Personalstand, aber das nachforschen jeder Person ob und warum die Tasache der Verspätung begründet ist, ist immens aufwendig und Kostenintensiv. Da die „paar“ Mitarbeiter einer Kommune schon genug zutun haben - lassen sie es viel lieber!
Ausnahme welche zur Begründungs-Nachforschung veranlassen sind Steuerschulden, Straftaten, etc.
Falls doch mal eine Person bei der Anmeldung fragen sollte: „Durch den Umzug hab ich es einfach vergessen/übersehen!“

Hallo zuhn,
habe darüber keine Ahnung und kann Dir deshalb leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße - Rat

Hallo,
ja, es besteht eine Meldepflicht deshalb wäre es möglich eine Strafe zu bekommen. Und die Stadt kann nachforschen. Deshalb so schnell wie möglich anmelden
vieleicht sind ja gute Gründe da die das rechtfertigen das das noch nicht geschen ist dann hat man Glück. Es muß nicht unbedingt eine Strafe kommen, könnte aber!
Tschüß alles Gute!