könnt ihr mir sagen welche Kosten bei einer Übertragung von Wohneigentum von den Eltern auf das Kind anfallen. Eltern verlangen keinen Kaufpreis. Der Wert wäre z.B. 150000EUR, Kaufpreis bei Erwerb vor Jahren z.B. 130000EUR.
Ich denke vor allem an die Notarkosten und die Grundbuchänderung.
Sorry, kann leider nicht weiterhelfen, mal beim Notar nachfragen, der kann bestimmt Auskunft geben.
Hallo zusammen,
könnt ihr mir sagen welche Kosten bei einer Übertragung von
Wohneigentum von den Eltern auf das Kind anfallen. Eltern
verlangen keinen Kaufpreis. Der Wert wäre z.B. 150000EUR,
Kaufpreis bei Erwerb vor Jahren z.B. 130000EUR.
Ich denke vor allem an die Notarkosten und die
Grundbuchänderung.
Also der Verkehrswert spielt überhaupt keine Rolle. Maßgeblich ist der Einheitswert.
Die Kostenlose (unentgeltliche) Übertragung an direkte Angehörige ist steuerfrei. Es fallen Notarkosten und Umschreibungskosten an. Ein Anruf beim Notar mit Angabe des Einheitswertes gibt Auskunft. Der vermutete Einheitswert dieses Objektes liegt innerhalb der Freigrenze der Erbschaftssteuer.Sollte aber weiteres Vermögen im Erbfall vorhanden sein wird das innerhalb der ersten zehn Jahre angerechnet.-
Nach zehn Jahren gilt wieder der volle Freibetrag.
Die Vertragsgebühr beträgt netto 584 Euro und die Eigent.eintragung beim GBamt kostet 141 Euro. Hinzu kommen Schreibgebühren etc. Falls für die Eltern Rechte in das GB einzutragen sind (Wohnungsrecht, Rente etc.) sind hierfür gesonderte Gerichtskosten anzusetzen. Der Notar gibt Ihnen vorab kostenlos alle Beträge bekannt.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.890-mal Fragen beantwortet)
Liebe dagnja,
kann leider nicht Verbindliches sagen, in der Literatur finden sich folgende Werte
Notarkosten ca.0,5…1% des Wertes
Grundbucheintragung ca 3…4 %
Grunderwerbssteuer 3,5 %
Vielleicht hilfts
Gruß Meckel01
Hallo dagnja,
bedauere, daß ich diese Frage nicht mit der nötigen Genauigkeit beantworten kann. Vielleicht kennt sich ein anderer besser damit aus!
Mit freundlichen Grüßen
Sealord
Sorry, diese Frage kann ich nicht beantworten, es muss ja ein Notar hinzugezogen werden, der kennt auf jeden Fall die Preise sowohl für die Übertragung als auch für das Grundbuch.