Kosten einer angebotenen Dienstleistung höher durch besondere Umstände

Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 3 Gemeinschaften à 12 Parteien hat beschlossen eine Schaukel auf dem privaten Spielsplatz aufstellen zu lassen. Diese Schaukel kostet ca. 2000 €. Nun ist es aber so, dass der Spielplatzbauer nicht direkt mit einem Mini-Bagger das Spielplatzgrundstück anfahren kann. Er müsste das Grundstück wenigstens einer der 12 Parteien benutzen. Keine möchte, dass der Bagger über seinen Rasen fährt weil ja evtl etwas beschädigt werden kann. Der Spielplatzbauer übernimmt keine Garantie für eventuelle Schäden. Nun hat der Spielplatzbauer angeboten, die Fundamente der alten Schaukel von Hand auszuheben. Die würde Mehrkosten von ca. 400 € verursachen. Nun meine Frage: Wenn der Beschluss der Eigentümerversammlung (Aufstellen einer neuen Schaukel) nur umgesetzt werden kann wenn die Fundamente für die alte Schaukel von Hand ausgehoben werden können, dann ist das halt so, oder? Da muss doch nicht ein neues Angebot eingeholt werden, dass in der Versammlung im -nun kommts- Mai 2014 beschlossen werden kann?. Nur mal so am Rande, die alte Schaukel wurde Mitte 2012 abgebaut und nichts passiert.
In der Hoffnung auf eine hilfreiche Antwort…

Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 3 Gemeinschaften à
12 Parteien hat beschlossen eine Schaukel auf dem privaten
Spielsplatz aufstellen zu lassen. Diese Schaukel kostet ca.
2000 €.

Und der Beschluss gilt meines Erachtens auch nur für eine Schaukel zu genau diesem Preis.

Nun ist es aber so, dass der Spielplatzbauer nicht
direkt mit einem Mini-Bagger das Spielplatzgrundstück anfahren
kann. Er müsste das Grundstück wenigstens einer der 12
Parteien benutzen. Keine möchte, dass der Bagger über seinen
Rasen fährt weil ja evtl etwas beschädigt werden kann. Der
Spielplatzbauer übernimmt keine Garantie für eventuelle
Schäden. Nun hat der Spielplatzbauer angeboten, die Fundamente
der alten Schaukel von Hand auszuheben.

36 Wohneinheiten. Da lassen sich keine 4 Leute finden, die am Samstag mal zum Allgemeinwohl zwei Stunden lang ne Schaufel in die Hand nehmen?

Der Beschluss der EV sagte ja bestimmt nicht:
„Es ist eine Schaukel zu kaufen, egal was sie kostet.“,
sondern „auf Basis des Angebots von Firma X“.

Hi,

ist das jetzt eine Eigentümergemeinschaft?
sind das 3 Eigentümergemeinschaften?
oder ist das eine Eigentümergemeinschaft mit 36 Wohneinheiten verteilt auf 3 Gebäude?

Im letzten Fall ist es einfach, die Gemeinschaft hat beschlossen zu bauen, der Bagger darf einfach irgendwo durchfahren und dabei die Schäden möglichst gering halten.
O-Ton: „Wo gehobelt wird da fallen Spähne.“
Da hat halt ein Gebäude Pech gehabt. Hätten sie der Maßnahme halt nicht zustimmen sollen.

MFG