Weiß jemand, wieviel einem berechnet wird, wenn man sich (berechtigterweise) ein Blatt aus einer Akte (hier: Polizei) anfordert? Ich habe bei google und bei berlin.de vieles gefunden, aber nicht das. Ich habe sogar eine sog. Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) für Berlin gefunden, aber leider nur mit einem Gebührenverzeichniss speziell für das Vermessungswesen. Gibt es zufällig im Internet auch ein komplettes Gebühren (- und Auslagen?)-Verzeichnis für Berlin?
das einfachste wäre du rufst in der dortigen Verwaltung an und erkundigst dich. Wenn es jedoch eine ganz normale Kopie ist, dann würde ich mir die einfach anfordern. Für EINE Kopie wird normalerweise nichts berechnet, wenn es sich um DEINEN Fall handelt.
Nette Grüße
Faina
PS: Arbeite selbst im öff. Dienst und wir berechnen Privatpersonen nichts.
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Danke für deine Antwort. Ja, das hoffe ich auch, dass mir da erst gar nichts berechnet wird, aber mich würde das schon mal interessieren, was es theoretisch kosten könnte. Es müsste doch ein Gebührenverzeichniss für jeden Bereich des öffentl. Dienstes geben, oder?
Hallo,
hoffentlich gibt es keine !!!
Ich halte es so, dass ich eine (???!!!) Kopie als Service-Leistung
betrachte und das auch gegenüber unseren Versicherten (Krankenkasse)
so rüberbringe.
Wenn es für die Verwaltung nun dafür auch noch eine Vorschrift
gäbe oder gar gibt wäre das mal wieder typisch deutsche
Bürokratie.
Ja, leider ist es aber so. Es gibt für (fast) alles eine Vorschrift. Bei den Gerichten gibt es ja auch ein Kostenverzeichniss, in dem auch klar geregelt ist, was eine Fotokopie kostet: nämlich für die ersten 50 Seiten: 50 Cent pro Seite!! Nicht schlecht, oder?
Hallo,
eine Fotokopie kostet 0,51 €, dass ist in der besagten Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Es gibt aber auch eine Regelung, dass Gebühren erst ab 5 oder waren es 10 ??? Kopien erhoben werden dürfen, auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes, der durch die Rechnung und Verbuchung entsteht.
Gruß
Gonzo
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