Kosten einer Geburt

Hallo,
folgendes Problem. ich versuche einer jungen Dame etwas aus der Patsche zu helfen. Teilweise mit Erfolg. Hier weiss aber auch ich nicht weiter.
Die Dame bekam im alter von 17 Jahren im Februar 2009 einen gesunden Sohn. So weit so gut. Sie ist erst im 8. Monat zum Arzt. War NICHT Krankenversichert. Auch nicht über ihre Mutter. Zu dem Zeitpunkt lebte diese Familie lediglich vom Kindergeld und iwelchen Nebeneinkünften.
Dem Jugendamt war bekannt das das Mädel nicht krankenversichert ist. (Ich selbst war mit ihr beim Amt) Das Amt schritt aber nicht weiter ein.
Lange Rede kurzer Sinn es gab keinen Träger für die vorgeburtlichen behandlungen so wie auch der Geburt. Die Kosten die sich insgesamt auf ca. 3000 Euro belaufen werden nun von ihr eingefordert. Nach der geburt nahm alles seinen lauf und die junge Dame und der Sohn sind jetzt versichert.
Das Mädel kämpft auch darum kein sozialfall zu bleiben. So startet sie im August eine Lehre.
Wie kann man ihr nun helfen? Gibt es Institutionen die sich an den kosten beteiligen?
Welche Frage sich mir auftut ist die das das Mädel zur Geburt erst 17 war und noch nicht Geschäftsfähig. Bleibt sie wirklich auf den kosten hängen obwohl sie ja nichts dafür kann das sie nicht versichert war?

hallo,
hier steht die Frage,hat die junge Mutti eine deutsche
Staatsbürgerschaft.
Wenn ja, dann ist alles ok.
Mit 17 Jahren ist sie familienversichert über die Eltern.
Bitte das Jugendamt einschalten.
Mit den Infos kann ich nicht mehr aussagen.
Sende mir einfach alle Details an.

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dann kann ich vielleicht helfen

Um Ihre Frage beantworten zu können, sind mehr Details erforderlich. Wo war der leibliche Vater oder die Mutter des Mädchens zum Zeitpunkt der Geburt versichert. Wenn eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand, kann man rückwirkend Familienversicherung beantragen. Wenn keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand, müßte das zuständige Sozialamt einspringen. Warum ist das Mädchen erst ab Geburt versichert und wo?

Sie wird dafür zahlen müssen!
Denn sie hätte sich eigentlich versichern müssen: bei der letzten Versicherung in der sie war (gesetzliche Pflicht seit 1.1.2009).
Wenn sie aber bei den Eltern wohnte, dann ist die Familienversicherung zusatändig.
Auch hier: sollte sie damls noch keinen beruf angefangen haben („ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis“) dann ist die Familienversicherung zuständig. Auch wenn das Verhältnis zu den Eltern evtl. schlecht war.
Das Jugendamt hat hier ebenfalls einen Fehler gemacht: da ab 1.1.2009 jeder Bundesbürger versichert sein muss, hätten die sich darum kümmern müssen, hätten dem Mädchen eindringlich sagen müssen: Du musst dich (zwangsweise) versichern.
Ich würde zum Jugendamt gehen und mit denen verhandeln, dass sie sich beteiligen.
Ansonsten mit dem KH sprechen, dass sie die 3.000 Euro in Raten abstottert. Nicht zur „Eidesstattlichen Versicherung“ kommen lassen. Denn dann ist sie „geschäftsunfähig“. Bekommt keinen Kredit mehr, muss beim Arbeitgeber auf Anfragen das sagen, usw.
Grüße
Hupftiegel