Hallo Helfendefreunde 
Kann mir jmd. sagen woran sich die Kosten einer Hausverwaltung bemessen?
LG NoahDilar
Hallo Helfendefreunde 
Kann mir jmd. sagen woran sich die Kosten einer Hausverwaltung bemessen?
LG NoahDilar
Hallo NoahDilar,
meinst Du die Kosten für das Betreiben einer Firma, die Hausverwaltung anbietet oder die Kosten für einen Wohnungseigentümer, der seine Wohnung in einer Wohnanlage mit Hausverwaltung hat ?
Für den zweiten Fall:
üblicherweise wird je Wohnung (evtl. Stellplätze getrennt) eine monatliche Pauschale im Bereich von 15 - 25 Euro monatlich angesetzt. Dafür erhält die Eigentümergemeinschaft gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, die im Gesetz über das Wohnungseigentum (ist bei jedem BGB dabei) nachgelesen werden können.
Für Sonderleistungen (z.B. Stellen eines Hausmeisters, Mietverwaltung usw.) darf er natürlich auch gesondert Geld verlangen.
Schau mal über google.de unter „Hausverwaltung“ nach, da wirst Du gut fündig werden.
Grüsse
Sven
Hallo Noah,
die Kosten einer Hausverwaltung enthalten pauschal alle Kosten, die durch die Wohnungsverwaltung entstehen. Eine Hausverwaltung hat hierbei je nach Vertrag entweder nur die Abrechnungen durchzuführen oder sie hat auch Probleme insgesamt zu erledigen. Üblicherweise rechnet man für eine Hausverwaltung, die neben der Abrechnung der Nebenkosten auch zuständig ist für Mängel am Gebäude - nicht in den Wohnungen - pro Wohneinheit (WE) rund monatlich 15 €. Will man, dass die Wohnungsverwaltung auch Vermietungen vornimmt oder Kündigungen entgegen nimmt, bedarf dies einer besonderen Vereinbarung. Und dann ist jeweils in einem Schreiben dem Mieter dies mit Vollmacht und Untervollmacht nachzuweisen. In solchen Fällen bleibt es meist dann bei der obigen Pauschale, jedoch werden die Einzelkosten in den Mietverhältnissen dann jeweils getrennt dem jeweiligen Eigentümer berechnet. Im Übrigen ist dies im WEG geregelt.
Gruss Günter
Die Kosten einer Hausverwaltung richten sich einzig und allein nach dem vereinbarten Hausverwaltervertrag, den die Eigentümergemeinschaft oder der Einzeleigentümer mit dem Verwalter abschließt. In der Regel erstreckt sich bei Wohnungseigentum dieser Vertrag nur auf die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum - üblich ist bei Verwaltung von Sondereigentum ein separater Vertrag zw. Einzeleigentümer und Verwalter.
Der vereinbarte Verwaltervertrag ist frei auszuhandeln! Die (Mindest-)leistungen des Verwalters werden im WEG beschrieben.
Übliche Zusatzkosten (alles wegverhandelbar!)
Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, was vereinbart werden kann.
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