unsere Hausverwaltung kassiert monatlich von jedem Wohnungs-Eigentüner XX,-- DM (dieser Betrag ist ausgewiesen als Vergütung für ihre „gesamte Tätigkeit“). Das ist auch o.k. so.
Aber:
Zusätzlich kassiert sie von der Eigentümergemeinschaft noch eine monatliche Pauschale von YYY,-- DM für Auslagen wie Porto, Telefon, Fahrgeld, Papier, Kopien, Formulare.
Daß dies extra noch abgerechnet werden darf, bzw. wie hier durch eine Pauschale extra bezahlt wird, halte ich schon für eine fragliche Rechnungsstellungs-Praxis.
Das Haus hat 17 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten, kaum Außenbereich und keinerlei Stellplätze oder Garagen.
es kommt darauf an, was im Verwaltervertrag steht. Wenn kein schriftlicher Verwaltervertrag ab geschlossen worden ist, dann DARF der Verwalter schon neben seiner Vergütung auch einen Auslagenersatz (und diesen auch pauschaliert) berechnen.
„Allgemein üblich“ (fall man das überhaupt so sagen kann) ist:
Verwaltungspauschale von x,xx DM pro Monat zzgl. MwSt., mit der neben dem normalen Verwaltungsaufwand (wie: Zahlungen leisten, Zahlungseingänge überwachen, 1 Eigentümerversammlung pro Jahr einberufen, leiten und protokollieren) auch die laufenden Bürokosten (also z. B. auch Telefonate) abgegolten sind.
Sonderleistungen (Porto, weitere Eigentümerversammlungen, Umsetzung von Beschlüssen = Auftragsvergabe, -überwachung und -abrechnung, Mahnungen, Kopien usw.) werden - da sie schlecht kalkulierbar sind - in der Regel nach Aufwand abgerechnet.
Für Objekte mit etwa 6 Einheiten sind (aber bitte nur als grober Daumenwert) als Verwaltungspauschale zwischen 25,00 und 35,00 DM zzgl. MwSt. pro Wohnung marktüblich. Mit steigender Einheitenzahl sinkt die Pauschale; bei 19 Einheiten dürften etwa 20,00 bis 30,00 DM plus MwSt. pro Einheit o.k. sein.
Wenn Du mehr wissen willst, mail’ mich an.
Grüße, Igor.
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