Kosten einer Operation für EU-Bürger

Hi,
ich habe einen Arbeitskollegen aus Polen, der schon seit einigen Jahren an Krebs leidet.
Nun wohnt und arbeitet er seit einigen Monaten in Deutschland und ist über die AOK versichert.

Wie sieht es mit den Kosten für eine Behandlung/Operation aus?
Hat er die gleichen Ansprüche wie ein Deutscher?

Er ist Mitglied der AOK.
Was steht in den Geschäftsbedingungen der Versicherung? Muss ein bestimmter Zeitraum als Mitglied der AOK verstrichen sein, dass er volle Leistungen erhält?
Hätte er seine Vorerkrankung angeben müssen um Mitglied werden zu können?
Warum fragt ihr nicht die AOK? Das dauert gerade mal 2 Minuten!

Danach wisst ihr es ganz genau.

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Er ist scheinbar pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Was möchtest Du denn da mit den AGB? Die Leistungen sind zu über 90% vorgegeben.

Sowas wird bei der GKV grundsätzlich nicht abgefragt, da irrelevant. AFAIK dürfen die das gar nicht abfragen.

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Also sind 10% offensichtlich frei im Raum schwebend. Dann ist es schon vernünftig sich die Versicherungsleistungen und , -bedingungen anzusehen.

Das war die Quintessenz meiner Antwort.

Die Plattform heißt Wer weiß was! Nicht wer glaubt was sich gedacht zu haben.

Die Behandlung einer Krebserkrankung ist voll im Leistungsumfang enthalten. Es gibt einige wenige Leistungen, die nicht bezahlt werden, das sind wissenschaftlich (noch) nicht anerkannte Verfahren. Da reden wir dann aber davon, dass bestimmte Verfahren nicht bezahlt werden und nicht davon, dass die Behandlung einer Erkrankung nicht bezahlt wird.

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Hallo,
er hatte vom 1. Tag seiner Mitgliedschaft bei der AOK den vollen Leistungsanspruch.
Vorerkrankungen müssen nicht angegeben werden und und werden auch nicht abgefragt. Ich kann mich an einen Fall erinnern, da war bekannt, dass der Versicherte ein „Bluter“ war, dessen Behandlung die Kasse ca. 1 Million DM (ist schon lange her) im Jahr kosten würde - die Kasse durfte die Mitgliedschaft nicht ablehnen.
Das mit den 90% ist nicht so ganz richtig. es gibt einen Leistungskatalog, der für alle GKV-Kassen bindend ist, d.h. die Kassen müssen im Rahmen der Vertragsbehandlung die Behandlung/Therapie
bezahlen. Nur Behandlungsmethoden/Therapien, deren Zulassung nicht festgelegt wurde, fallen aus der Leistungspflicht der GKV-Kassen raus. Im Zweifelsfalle kann aber auch hier die Kasse, entweder durch Einschaltung des MDK oder auch durch Gerichtsentscheid eine Kostenübernahmeerklärung aussprechen. Gerade beim Thema „Krebs“ taucht das Problem Vertragsleistung/Privatleistung immer wieder mal auf.
Gruss
Czauderna

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Der Rückschluss ist ganz allgemein vollkommen unsinnig. Es gibt sehr selten im Leben nur schwarz und weiß, so dass eine Umkehrlogik in der Regel in die Irre führt.

Im Falle der GKV gibt vergleichsweise klar definierte Muss- und Kann-Leitungen, wobei es bei Letzterem z. B. um die begrenzte Übernahme einer professionellen Zahnreinigung geht.

Du hast Recht und ich meine Ruhe.

Ist natürlich keine wissenschaftlich ermittelte Zahl, aber das „über 90%“ passt durchaus. Ich habe da sogar bewusst niedrig angesetzt.

Was die eigentliche Behandlung angeht, sind 90% eher zu hoch, aber das wird „überkompensiert“ durch Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmittel.

… das sollten wir jetzt aber IMHO nicht zu ausschweifend diskutieren. Ob das nun 80, 85, 90 oder 95 Prozent sind, ist für die eigentliche Aussage und die Beantwortung irrelevant. Daher schwenke ich mal um auf „der bei weitem überwiegende Teil ist vorgegeben“.

Danke für die schnellen Antworten.

Das Problem ist, dass er kein Deutsch kann und ich nur sehr schlecht Polnisch. Das Verständigen ist da nicht immer so leicht.

Als Quintessenz nehme ich hier raus:
So lange er über GKV versichert ist, steht ihm eine normale Behandlung zur Verfügung.
Sei es eine OP, Chemo oder anfallende Medikamente. Für spezielle Maßnahmen könnten dann jedoch trotzdem Kosten entstehen.

Kann ich das meinem Arbeitskollegen so weiter reichen?

Hallo,
von mir aus wäre das so okay.
gruss
Czauderna

Schau mal hier.
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=25&langId=de
Ich habe die Spracheinstellung auf deutsch gelassen, damit du das lesen kannst, dein Kollege kann sich das ganz oben auf Polnisch umstellen.

Die Infoseite enthält Informationen zu allen Sozialsystemen, auch die Krankenkasse.
Der Aspekt eigener Zahlungen hat hier im Forum einen viel zu großen Stellenwert bekommen! Die allermeisten Patienten bekommen davon gar nichts mit.
Ausnahme: die gesetzlichen Zuzahlungen zu u.a. Medikamenten, Krankenhaus, etc. das sind max. 2% vom Einkommen. Bei chronisch Kranken, was bei Krebs der Fall ist, wären das nur 1%!

Hier wäre ratsam, dass er das einigermaßen zeitnah mit der Krankenkasse regelt. Er braucht ein Formular vom Arzt, was aber sehr gängig ist. Jede Quittung unbedingt aufbewahren und dann bei der Kasse einreichen, wenn die 1% überschritten sind.

Alles andere, was man ihm anbieten könnte (sogenannte IGeLeistungen) soll er erst einmal nicht annehmen und jemanden fragen, der sich auskennt. Es gibt bei uns nichts dringendes, für das man selbst zahlen muss, wenn man versichert ist!