Kosten einer Räumungsklage

Kann man die Kosten einer Räumungsklage bei der
Einkommensteuererklärung geltend machen?

Servus,

das kommt drauf an.

Wer klagt gegen wen, wie ist das geräumte Objekt genutzt, wie wird es künftig genutzt?

Schöne Grüße

MM

Hallo kirschbaumweiss,

im Standardfall, in dem der Mieter nicht mehr zahlt und ihm gekündigt wird und danach die Wohnung geräumt wird, kann der Vermieter die mit dem Verfahren verbundenen Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Das Finanzamt prüft die Einkünfteerzielungsabsicht zum Zeitpunkt der Räumung. Wenn der Vermieter also z. B. wegen Zahlungsverzug kündigt und räumt, nach der Räumung aber die Wohnung verkauft, kann er trotzdem Werbungskosten in Anspruch nehmen, weil zum Zeitpunkt der Zwangsräumung der Tatbestand der Vermietung und Verpachtung erfüllt war.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf sieht die Sache anders aus.

Guten Tag Lunes de fiel,

besten Dank für die Antwort, sie hat mir sehr weitergeholfen.

Dickes Lob!

kirschbaumweiss