Folgendes: ich habe eine Mietwohnung, der Mieter zahlt seit mehr als zwei Monaten keine Miete mehr. Im ersten Monat folgte hierauf von mir eine Mahnung, im zweiten Monat folgte nun von mir die Kündigung - fristlos und behelfsweise ordentlich, so wie geraten.
Mich interessiert nun speziell die fristlose Kündigung. Die wurde ausgesprochen zum 31.10.2017. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass der Mieter bis dahin nicht bezahlen kann, zumindest habe ich das aus dem Gespräch mit ihm rausgehört. Andererseit hat der Mieter auch keine echten Anstrengungen unternommen, was alternatives zu finden, sprich er sitzt es aus. D.h. mir wird nichts andereres übrig bleiben, als zum 01.11. Räumungsklage einzureichen (dann wahrscheinlich auch mit Anwalt).
Soweit sogut - nun zu meiner Frage: soweit ich das verstehe, kann der Mieter sogar noch während der Räumungsklage den Sachverhalt der fristlosen Kündigung „heilen“, indem er die ausstehenden Beträge überweist? Meine konkrete Frage hierzu lautet: Angenommen der Mieter überweist während der laufenden Räumungsklage sämtliche fehlenden Beträge und die Räumungsklage wird hierdurch hinfällig, wer muss dann für die Kosten der Räumungsklage aufkommen?
Danke vorab für jeden Hinweis und Viele Grüße
Alex