Kosten einer Riesterrente

Hallo,

ich bin seit dem ersten Jahr (2002) bei einer „groooßen“ Versicherung mit einer Riesterrente dabei.
Schon jedes Jahr sehe ich, dass die jährlichen Abschluss- und Verwaltungsgebühren bei weitem die Zulagen und Zinsen, die gut geschrieben werden übersteigen -in meinem Vertrag steht nur, das „Kosten“ entstehen - .

Es gibt ein Urteil vom AG Heidelberg (vom 18.8.2006, Az. 30 C 122/06), (dass natürlich angefochten wurde - derzeitiger Stand des Verfahrens unbekannt), in dem es heißt, dass die Abschlussgebühren nur einmal abgefasst werden können und nicht jedes Jahr (wenn im Vertrag nicht besonders geregelt).

Kennt jemand noch ähnliche Urteile?
Gibt es für die Riesterrenten einen Ombudsmann?

Danke Harald

Schon jedes Jahr sehe ich, dass die jährlichen Abschluss- und
Verwaltungsgebühren bei weitem die Zulagen und Zinsen, die gut
geschrieben werden übersteigen -in meinem Vertrag steht nur,
das „Kosten“ entstehen - .

Guten Morgen,

ich kann mir hier nicht ganz die Bemerkung verkneifen, daß Du doch freiwillig Dich dafür entschieden hast, eine Geldanlage mit einer Versicherung zu koppeln - noch dazu bei Riester. Warst Du Dir über die Konsequenzen dieser Entscheidung denn nicht klar? Die Kopplung beider Produkte dient der Versicherung dazu, Geld zu verdienen. Das ist ja auch ihre Aufgabe. Nur warum hast Du Dich dann eben nicht für eine andere Anlageform entschieden?

Es gibt ein Urteil vom AG Heidelberg (vom 18.8.2006, Az. 30 C
122/06), (dass natürlich angefochten wurde - derzeitiger Stand
des Verfahrens unbekannt), in dem es heißt, dass die
Abschlussgebühren nur einmal abgefasst werden können und nicht
jedes Jahr (wenn im Vertrag nicht besonders geregelt).

Der Hintergrund dieser Entscheidungen liegt eigentlich darin, daß die Abschlußkosten nicht voll im ersten Jahr abgefaßt werden sollen (so daß die ersten zwölf oder mehr Einzahlungen nicht bei Dir, sondern bei der Versicherung landen), sondern stattdessen über mehrere Jahre gestreckt werden sollen. Dadurch hast Du auch bei Kündigung der Versicherung in den ersten Jahren zumindest einen winzigen Rückkaufswert.

Gibt es für die Riesterrenten einen Ombudsmann?

Ja, schau mal in Deine Versicherungsunterlagen, dort findest Du entsprechende Angaben. Du kannst Dich auch an das BaFin wenden. Auch dessen Adresse findest Du in Deinen Versicherungsunterlagen.

Bis dann,

Benni

Guten Tag Harald,
Ihr Vertrag gehört zur ersten Generation von Riesterverträgen, bei
der die Abschlusskosten auf 10 Jahre verteilt werden konnten.
Diese Abschlusskosten und weitere laufende Kosten für die Verwaltung
des Vertrages werden Jahr um Jahr von Ihrem Guthaben abgezogen.
Das ist ein völlig normales Vorgehen und wenn Sie Ihre Antragsunterlagen genau gelesen hätten, dürfte gar keine Aufregung darüber entstehen.
Sie können natürlich auch dem Ombudsmann damit kommen.
Wenn aber Ihr Versicherungsunternehmen keine Rechenfehler in die
Kostenabrechnung eingebaut hat, wird der Sie von Ihrer Kostenlast
auch nicht befreien können.
Wenn Sie meinen, Sie werden ungerecht behandelt, können Sie zu einem
anderen Anbieter wechseln. Das hat dann den Vorteil, dass Ihr
derzeitiger Anbieter Ihnen eine Übertragungsgebühr vom Guthaben
abzieht und der neue Anbieter Ihnen auf mindestens fünf Jahre die Abschlussgebür wieder abzieht. Und natürlich die laufenden
Verwaltungsgebühren.
Ja, so ist das.

Gruß
Günther

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und der neue Anbieter Ihnen auf mindestens fünf Jahre
die Abschlussgebür wieder abzieht.

Mahlzeit,

ja leider. Aber es kommt natürlich darauf an, in welche Anlageform der Fragesteller wechselt. Wechselt er zu einer anderen Versicherung, passiert das, was Du eben beschrieben hast. Bei anderen Anlageformen wird anders verfahren.

Bis dann,

Benni

Toll, bitte nennt mir mal eine (nur eine) Riesteranlage welche UMSONST ist! Die Verteilung der Kosten mag unterschiedlich sein aber damit hat es sich!
Unabhängig davon gibt es KEINE Anlage welche umsonst ist!

Gruß cooler

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Mahlzeit,

Toll, bitte nennt mir mal eine (nur eine) Riesteranlage welche
UMSONST ist!

keine, aber das schrieb ich ja auch nicht.

Die Verteilung der Kosten mag unterschiedlich
sein aber damit hat es sich!

Ja, und genau das schrieb ich. Allerdings ist nicht nur die Verteilung der Kosten bei den unterschiedlichen Anlageformen unterschiedlich, sondern auch die Höhe der Kosten.

Bis dann,

Benni