Gegen die angestellte Pflegefachkraft einer großen deutschen Hilfsorganisation wird im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eröffnet. Für ihre Verteidigung möchte sie einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht.
Hat die Angestellte einen Anspruch auf Kostenbeteiligung durch ihren Arbeitgeber? Ist ein solcher Anspruch gesetzlich geregelt?