Hallo!
Extra für Dich (und alle anderen Mietinteressenten in dieser Lage) hat der Gesetzgeber den Vermieter verpflichtet,den Mietinteressenten auf Verlangen einen Energieausweis(Energiepass) vorzulegen.
Darin stehen Angaben zum zu erwartenden Energieverbrauch des Hauses/Wohnung.
Entweder nach tatsächlichem Wärmebedarf(Bauzustand des Gebäudes usw) oder etwas weniger aussagekräftig nach Vorjahresverbräuchen der Vormieter.
Mal ganz generell:
Stromheizung ist die teuerste Art zu heizen,weil trotz möglichem Nachstromtarif die kWh immer noch deutlich mehr kostet wie die kWh aus einer Gas/Ölheizung(Faktor 2-3-fach mehr)
Und bei FBH-mit Nachstrom wird nachts abgeheizt und die Wärme im Estrich gespeichert. Die Fußbodenoberfläche ist also sehr warm(manche werden das als unangenehm warm empfinden),mind. morgens nach der nächtlichen Ladung.
Dann gibt der Estrich tagsüber die Wärme ab. Die muss dann bis zur Neuladung gegen 22 h abends reichen (regulär).
Und man kann i.d.R. den Stromanbieter für den Nachtstromtarif nicht wechseln,weil es bundesweit nur 1 oder 2 Anbieter außerhalb der lokalen Netzbetreiber gibt ! Mit dem Tagstrom könnte man wechsel ,weil das fast immer 2 Verträge sind.
Einen Vorteil hat diese Heizung. Es gibt keinen Ärger mit Nebenkostenabrechnung bezüglich der Heizung ! Was der Zähler anzeigt,das hat man auch verheizt.
MfG
duck313