Kosten einer Teilungsversteigerung

Liebe ExpertInnen,

ein Grundstück im Wert von 700 Euro (kein Witz! Bodengutachten liegt vor) hat durch Erbfälle über 3 Generationen hinweg inzwischen 17 Eigentümer. Die haben sich nun zusammengetan und beschlossen, eine Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zu beantragen. Welche Kosten kommen auf den Kläger und die 16 Beklagten zu? Es geht nicht auf den Euro, sondern um die Größenordnung.

Dank & Gruß
Ralf

In dem Fall ist keine Teilungsversteigerung notwendig. Man kann das Grundstück einfach verkaufen.

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Sind die Miteigentümer einig? Gibt es einen Käufer?
Zu den Kosten würde ich die nette Rechtspflegerin beim Amtsgericht fragen.

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Hai ihr zwai,

einig sind wir uns, bis auf einen, den hoffen wir aber noch umzustimmen; Interessent wäre auch da, für niemand anderen wäre das Grundstück von Bedeutung. Das Problem sind die Notarkosten, die dann fällig würden. Die Eigentümer sind über ganz D verteilt, das hieße Kosten mal 17, weiß der Geier, ob da auch noch Reisekosten und Übernachtungsspesen dazukämen.

Gruß
Ralf

So stand es zumindest in der Frage.

inzwischen 17 Eigentümer. Die haben sich nun zusammengetan und beschlossen

Gibt es einen Käufer?

Wenn das Grundstück wirklich so wenig wert ist, dann wird auch eine Zwangsversteoigerung nicht plötzlich Interessenten aus dem Boden schießen lassen, die vorher nicht da waren. Das wäre vielleicht der Fall, wenn das Grundstück 700.000 Euro wert wäre, dann kann es sein, dass jemand sagt, das ist mir zu teuer, vielleicht kriege ich es aber bei der Zewangsversteigerung für die Hälfte. Aber bei 700 Euro??

Beste Grüße,

max

Servus,

niemand hat sich hier über mangelnde Qualität der Antworten beschwert.

Gruß
Ralf

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Die Notarkosten richten sich nach dem Verkehrswert - das ist bei der Versteigerung eines so “geringwertigen” Grundstücks der geringste Kostensatz - viel teurer wird die Versteigerung an sich und die Gerichtskosten….

Die für euch günstigste Lösung wäre tatsächlich den 17. noch irgendwie ins Boot zu holen und das Ding regulär zu verkaufen, wenn ihr doch sowieso schon ein Interessenten habt - dann bleiben jedem ein paar Euro plus und nicht ggf hunderte € Verfahrenskosten

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Da ein „Bodengutachten“, wenn hiermit ein Baugrund- und Gründungsgutachten gemeint sein soll, keinen Grundstückswert ausweist, sind wichtige Fragen offen: Welchen Wert hat das Grundstück wirklich? Möchte das überhaupt jemand ersteigern? Wenn nein, kann man sich Verfahren und Kosten sparen. Wenn ja, könnte man das Grundstück nicht besser direkt verkaufen? In diesem Fall käme es für die Kosten auf den vereinbarten Kaufpreis an. Je nach Höhe könnten die Kosten für Notar und Grundbuchamt zu einem Verlustgeschäft für die Eigentümer werden, was bei der Vereinbarung des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte.

Eine Teilungsversteigerung lohnt sich am ehesten, wenn mit einem Ersteigerer zu rechnen ist und keine Einigung mit allen Eigentümern erzielt werden kann. Dann wird aber vielleicht ein Verkehrswertgutachten fällig, das die Kosten hochtreibt.

Ein Verkauf setzt nicht voraus, dass alle Eigentümer anreisen. Eine Nachgenehmigung beim Notar vor Ort genügt.

Ich schätze, dass die Gesamtkosten höchstens im niedrigen vierstelligen Bereich liegen werden.

Man könnt auch eine Aufgabe des Eigentums erwägen. Allerdings wäre die mit gewissen Risiken behaftet. Insbesondere bestünde die Gefahr, verwaltungsrechtlich weiterhin für Gefahren verantwortlich zu sein, die von diesem Grundstück ausgehen (jedenfalls bei Altlasten).

Versuch mal folgende Varianten:
Die weit weg wohnenden Miteigentümer bevollmächtigen Einen, der vor Ort wohnt. Dann müssen sie nur bei ihrem Haus- und Hof-Notar eine Vollmacht erstellen lassen.
Oder sie bleiben ebenfalls zu Hause und erklären nach Vertragsabschluss vor ihrem Haus- und Hof-Notar, dass sie den Kaufvertrag genehmigen.
Es sollte beides möglich sein, bitte die Einzelheiten nochmal mit einem Notar abklären, speziell wer welche Vollmacht erteilen muss oder wer in welcher Form zustimmen muss. Es könnte von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen geben.

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