Kosten einer Unterschriftsbeglaubigung bei dt. Botschaft

Hallo,

hat jemand vielleicht eine genauere Angabe wie hoch die Gebuehr ausfallen wird?

Ich muss bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) eine Unterschrift auf einer Vollmachtsbestatigung leisten und diese dort beglaubigen lassen.

Nun habe ich gelesen, dass die Gebuehren fuer Unterschriftsbeglaubigungen variieren und zwischen EUR 20,- bis EUR 250,- liegen je nach Wert des Rechtsgeschaefts. Es geht um die Veraeusserung einer Immobilie in Dtl. im Wert von EUR 415k. Dieser Betrag wird in der Vollmachtsbestaetigung genannt.
Vielen Dank.

Servus,

die Gebühren für eine Legalisationen (nicht: Unterschriftsbeglaubigungen. Die Beglaubigung durch einen Notar oder eine Behörde des jeweiligen Landes ist schon darauf, wenn Du den Krams zur deutschn Botschaft bringst) setzt die jeweilige Botschaft fest. Lies bitte nicht „irgendwo“ nach, sondern bei der Botschaft, um die es geht (die in Singapur nimmt dafür z.B. 45 €).

Schöne Grüße

MM

Hallo und danke fuer deine Antwort.

Ich habe von einem Notar aus Dtl. eine Vollmachtsbestaetigung per email bekommen. Mit dem Ausdruck soll ich zur deutschen Botschaft gehen und dort meine Unterschrift leisten und diese beglaubigen lassen. Es ist also nichts bereits beglaubigt oder beurkundet. Das macht die deutsche Botschaft. Und auf deren Seite steht nur, dass der Betrag irgendwo zwischen EUR 20,- und EUR 250,- liegt basierend auf dem Wert des Rechtsgeschaefts.

Das ist eine recht schwammige Aussage. Daher hatte ich gehofft jemand koennte vielleicht konkretere Angaben zu den Kosten machen.

Finde ich nicht, vor allem wäre es mir völlig egal, was es kostet.
Du brauchst die Beglaubigung, also zahle, was man verlangt.

Oder lasse es.

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Servus,

hat denn die Botschaft einen Telefonanschluss?

Das wäre praktisch, weil die Gebühren wie gesagt von der jeweiligen Botschaft festgesetzt werden.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

das kann eine bedeutende Rolle spielen, wenn man überlegt, ob man die ganze Tour im Ausland durchziehen oder doch lieber nach D fliegen möchte.

Solche Entscheidungen sind bei Expats nicht gar so selten.

Schöne Grüße

MM

Dann lies mal hier wie sich die Gebühren bei einem Geschäftswert von 450.000 bei einem Notar errechnen.
Da wären die 250.-€ bei der Botschaft schon fast geschenkt!
http://www.notarkosten.org/notarkostenrechner.php ramses90

Bei 450000 dürfte sich das kaum lohnen weil die notarielle Gebühr dafür um die 800.-€ kostet, zu der dann ja auch noch das Fliegerticket kommt. ramses90

Darum, ob der Flug „sich lohnt“ (für sich alleine gesehen und nur für diesen Zweck) geht es überhaupt nicht.

Es geht darum, ob man, wenn man ohnehin vielleicht einmal oder alle paar Jahre nach D kommt, die hohen GebĂĽhren, die fĂĽr die Beglaubigung der Unterschrift, die Vollmacht selber und den ganzen Schweppel anfallen, nicht lieber vermeidet und die ganze Aktion mit einem Besuch in D verbindet, der sowieso irgendwann anstĂĽnde.

Die notarielle Gebühr für die Beurkundung in Deutschland fällt übrigens sowieso an, ganz gleich, ob hunny1 sich vertreten lässt oder persönlich erscheint.

Das darf aber hunny1 selber rauskriegen - es ist nicht so ganz schwierig, bei einer deutschen Botschaft jemanden ans Telephon zu kriegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Was ist daran schwammig? Es wird eine Tabelle geben aus der abzulesen ist „Von … bis … kostet es … Euronen“ usw. Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Erfinders ist, wenn die Deutsche Botschaft alle Informationen für alle denkbaren Fälle ins Netz stellt. Du solltest einfach dort anfragen. Kostet einen Telefonanruf.

Wenn du einen Teil des Verkaufserlöses in Höhe von mehreren Hunderttausenden Euronen bekommst, dann sollte es Dir die Sache wert sein.
Wenn nicht, solltest Du Dir das Geld von dem erstatten lassen, der den Vorteil von der Sache hat.

GruĂź
Jörg Zabel

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Steht der Wert um den es da geht explizit drauf? Wenn nicht, einfach hin zur Botschaft, dem Beamten erklären was man von ihm will (Beglaubigung) und wenn er nicht fragt auch nichts erzählen. Dann klappt’s auch mit den 20 EUR.

  1. moralisch schlechter Ratschlag und 2. ist das ja nun auch garnicht mehr möglich!

ramses90

Warum? Habe ich mal wegen einer Kontoauflösung machen müssen.

„Guten Tag, ich möchte die Unterschrift unter diesen Schriftstück beglaubigen lassen“
„Ja, dann schauen wir mal…“ (Konsularbeamter liest sich das durch, geht zu seiner Kollegin (die die Beglaubigung durchführen darf), die unterschreibt und stempelt, ich gehe zur Zahlstelle, bezahle den Mindestbetrag und bekomme das Schriftstück ausgehändigt.

Hätte ich hier von mir aus sagen sollen „Also auf dem Konto sind x EUR, nur damit sie danach ihre Gebühren berechnen können“?

Dass der Betrag aber auf der Vollmacht steht hatte ich schlicht ĂĽberlesen.