Nun melde ich mich doch noch einmal mit dem Feedback meines
ZAs, der mich gerade anrief. Ich hoffe, ich bekomme alles
zusammen und habe nichts falsch verstanden. Hier seine
Erklärung:
12, 240, Elektrometr. Längenbest. eines Wurzelkanals, 5.00,
236,22
Die Anzahl 12 komme zustande, weil er grundsätzlich von 3
Behandlungssitzungen ausgehe und diese Leistung mehrmals
vornehmen müsse. Es stimme, dass Molaren normalerweise 3 WK
hätten, er gehe aber sicherheitshalber von 4 aus. 3 Sitzungen
x 4 Kanäle = 12.
Servus Betazoid,
an Deiner Stelle würde ich - angesichts der intellektuellen Anforderungen dieses Falles
) - auch in Urlaub gehen. Hoffentlich läßt Dich wenigstens dort Dein Zahn in Ruhe.
Also: Was würdest Du von einm Feinmechaniker halten, der drei mal messen muß?
Im Ernst: die Meßergebnisse kann man sich notieren. Die Wurzelkanalinstrumente sind mit Längeneinteilungen versehen. Wurzelkanäle sind keine teleskopierenden Phänomene, sondern behalten ihre Länge bei. Wieso also dreimal messen?
12, 242, Elektrophysik.-chemische Methoden, je Kanal, 6.00,
283,46
Dasselbe gelte für diese Position (er hat noch mehr dazu
erklärt, etwas von Ultraschall & Spülungen etc., aber das kann
ich als Laie leider nicht mehr wiedergeben).
Is ja gut, nur die GOZ ist hier explizit: die 242 wird je Kanal abgerechnet, Nicht je Sitzung oder sonstwas. Kommt er bei mehreren Spülungen mit dem Honorar nicht aus, muß er den Satz erhöhen. Dabei gilt die Begründungspflicht jenseits des 2,3 - fachen Satzes und die Höchstgrenze (3,5-fach) Reicht ihm das nicht, muß er abdingen (siehe unten). Was er NICHT kann, ist die GOZ verändern. Das täte er, wenn er die 242 pro Kanal UND pro Sitzung abrechnen wollte.
3, 243, Medikamentöse Einlage bei WB, je Zahn, 4.00, 87,74
Diesen Posten dürfe man nur pro Zahn berechnen, da er aber 3
Einlagen für 3 Wurzelkanäle verwende, sei hier die Anzahl 3
entstanden. (Wobei mir gerade auffällt, warum geht er bei Pos.
1 & 2 dann von 4 WK aus?)
Die 243 ist schlicht OK. In der Rechnung muß jenseits des 2,3-fachen (wird auch ‚Mittelsatz‘ genannt) Satzes eine Begründung für diese Überschreitung zu finden sein.
2, Ä2010, Entfernung e. tiefsitzenden Fremdkörpers auf op.
Wege, 4.00, 176,73
Es handele sich hierbei um ein Dentikel, eine Hartsubstanz
(?), die den Zugang zu den WK versperre und erst entfernt
werden müsse.
Die Ä2010 ist aus der Gebührenordnung für Ärzte entnommen. Das ist prinzipiell durchaus möglich und erlaubt. Der Text heißt:
„Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem
Wege aus Weichteilen und/oder Knochen“
Selbst wenn ein Dentikel
http://www.zahnlexikon-online.de/images/Dentikel-Kli…
im Weg wäre, könnte seine Entfernung nicht die Berechnung der Ä2010 auslösen. Der Dentikel sitzt weder in Weichteilen, noch in Knochen - basta. Wenn ihm der Dentikel Probleme macht, muß er mit dem Satz rauf - mehr jiwwet nich.
1, ä440, Zuschlag für Anwendung eines OP-Mikroskops, 1.00,
23,31
Danach hab ich jetzt irgendwie nicht mehr gefragt.
Er sagte allerdings noch etwas davon, dass er darauf achten
müsse, wirtschaftlich zu arbeiten (vielleicht war der Bezug
ein anderer, aber so hat er es gesagt).
Natürlich muß er das! So ein OP-Mikroskop kostet z.B. bei ebay 9000 Euros, und der Umgang damit ist auch wirklich nicht an einem Tage gelernt. Er muß aber eben nicht nur sein wirtschaftliches Überleben sichern, er muß sich auch an die Vorschriften halten. Die GOZ hst keinen appellativen Charakter - sie ist eine Verordnung des Gesundheitsministeriums. Man kriegt ja ein Knöllchen auch dann, wenn man es WIRKLICH eilig hatte 
Grundsätzlich sagte er, er sei bei der gesamten Berechnung vom
worst case ausgegangen und die tatsächlichen Kosten könnten
sich je nachdem wie die Behandlung verläuft, evtl. noch
reduzieren. -> Allerdings habe ich es im Leben bisher
selten erlebt, dass die tatsächlichen Kosten später wesentlich
niedriger ausfielen als der Voranschlag, so dass ich mich
darauf nicht verlasse.
Das halte ich für weise.
Jetzt noch einmal zur Abdingung.
Grundsätzlich herrscht ja in unserem Rechtsgebiet Vertragsfreiheit. Das heißt: wenn Leistungsempfänger und -erbringer wissen, um welche Dienstleistung es sich genau handelt, wenn dem Leistungsempfänger klar ist, daß es eine regelnde Verordnung gibt, wenn er weiß welche Preise darin vorgesehen sind UND wenn er weiß, daß Kasse, Versicherung, Beihilfe die Preise nicht-, oder nur teilweise erstatten, ist es den Vertragspartnern unbenommen, von der GOZ abweichende Vereinbarungen zu treffen. Das nennt man ‚Abdingung‘. Schließlich haben wir ja den Sozialismus überwunden 
Damit Weißkittel aber hinter all den Nebelwänden nicht tun können, was ihnen ihr Überlebensinstinkt (manchmal durchaus verständlich) eingibt, müssen auch in der selbstgewählten Regellosigkeit Regeln eingehalten werden. Es war - glaube ich - Seehofer, der die Schwellen dafür hoch setzen ließ (der Herz-Jesu-Sozialist). Wenn inhaltlich und formal in einer Abdingungserklärung etwas nicht stimmt, muß der Patient nicht zahlen. Und zwar wirklich nichts, nada, rien. Das gilt auch, wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, daß der Patient nicht wußte, wie ihm geschieht UND wenn der Arzt nicht gut genug beweisen kann, daß er gründlich aufgeklärt hat.
Wer (wie z.B.die Beamten, Freiberufler, Selbständigen) schon länger Privatpatient ist, kennt das alles schon. Er weiß, daß er selten alles erstattet bekommt etc. Gesetzlich Versicherte waren (und sind es zum Großteil) noch Sachleistungsempfänger. Das heißt: Arzt macht, Kasse zahlt (oder nicht), Patient merkt nix davon. Er schuldet auch dem Arzt nichts. Jetzt ist plötzlich der Laden voller toller Sachen (wie nach der Währungsreform), die Geld kosten, durchaus auch etwas wert sind. Nur - es fehlt die Erfahrung, die Einschätzungsfähigkeit, das 'Preis’bewußtsein. Daß es auf dem neuen Spielplatz Auslinien, Regeln und Schiedsrichter gibt, hat sich nicht weit herumgesprochen.
In Deinem Fall kann man den Eindruck bekommen (und das ist die ‚best-case‘ - Annahme), daß auch Dein Leistungsanbieter noch in das Netzwerk der neuen Möglichkeiten verstrickt ist (siehe ‚Verwechslung‘ von Zahnbein mit Knochen beim ‚Fremdkörper‘)
Bin gespammt, welche kreativen Varianten in der ‚second opinion‘ zutage kommen. :-0.
Schönen Urlaub!
Kai