Hallo Ilse,
als Johann Sebastian Bach mit 18 Jahren am 9. August 1703 durch das Konsistorium in Arnstadt zum Organisten der Neuen Kirche ernannt wurde, erhielt er als jährliche Besoldung 50 Gulden (= 1050 Groschen) sowie für Kost und Logis 30 Taler (720 Groschen), insgesamt also 73 Taler und 18 Groschen.
Das auf 80 Taler geschätzte ‚furnierte Clavecin‘ in seinem Nachlass (offensichtlich ein besonders hochwertiges Instrument), hätte ihn also damals mehr als ein Jahreseinkommen gekostet. In seiner vorherigen Stellung als Weimarer Hofmusiker verdiente er im Quartal 6 Gulden und 18 Groschen, das sind jährlich 24 Taler 3 Groschen. Das hätte also gerade mal für das billigste, kleine Clavecin und zum Verhungern gereicht. Hinzu kamen allerdings mit Sicherheit noch Nebeneinkünfte; so sind etwa für die Monate April und Mai 1700 jeweils 12 Groschen Nebeneinkünfte als Mettensänger belegt, was auf das Jahr hochgerechnet 144 Groschen bzw. 6 Taler ergibt.
Bei seiner zweiten Anstellung in Weimar (schließlich ab 1713 als Konzertmeister) verdient Bach etwa 150 Taler jährlich, in Köthen dann als Hofkapellmeister ca. 400 Taler.
Natürlich verdiente Bach als Thomaskantor erheblich mehr, ca. 700 Taler im Jahr. Der Leipziger Bürgermeister verdiente übrigens gerade etwas mehr als das Doppelte, 1570 Taler. Der weitaus größte Teil von Bachs Einkommen (ca. 600 Taler) waren allerdings Nebeneinkünfte, sog. ‚Kasualien‘ (Trauungen, Beerdigungen usw.); das Fixgehalt betrug lediglich 87 Taler und 12 Groschen. Hinzu kamen 13 Taler und 3 Groschen für Holz und Lichtgeld, 16 Scheffel Korn, zwei Klafter Brennholz, je zwei Kannen Wein zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten, sowie einige Gelder aus Stiftungen und sonstigen Vermächtnissen. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass nur sehr wenige Musikerstellen derart lukrativ waren.
Man kann aus diesen Einkommensverhältnissen nicht den Schluss ziehen, dass die (sicherlich vorhandenen) Nebeneinkünfte eines einfachen Hofmusikers oder städtischen Organisten gleichermaßen etwa das sechsfache des Fixums betragen hätten. So gingen von den 58 Talern, die der sächsische Hof dem Thomaskantor für eine Huldigungskantate am 17.04.1738 bewilligte, alleine 50 Taler an Bach - die restlichen 8 Taler waren für die ‚Stadtpfeifer‘, also die städtischen Orchestermusiker zusammen. Dabei waren die 58 Taler eine wahrhaft fürstliche Bezahlung - eine Hochzeitsmusik (Brautmesse / Trauungskantate) war schon für 2 Taler und eine Doppelflasche Wein im Wert von 1 Taler zu haben (allerdings wohl kaum eine Originalkomposition).
Alles im Allem dürfte der materielle Wert eines Cembalos damals durchaus mit dem eines Konzertflügels heute vergleichbar sein.
Die Quellen für obige Angaben finden sich in: Bach-Dokumente, Band II: Fremdschriftliche und gedruckte Dokumente zur Lebensgeschichte Johann Sebastian Bachs 1685-1750. Vorgelegt und erläutert von Werner Neumann und Hans-Joachim Schulze, hrsg. v. Bach-Archiv Leipzig, Kassel und Leipzig, 1969.
Freundliche Grüße,
Ralf