Äh, wieso?
Verbraucht ein Polizeiwagen mit Blaulicht deutlich mehr als
ohne?
Einsatzfahrten müssen versichert werden. Aus der durchschnittlichen Zahl von Einsatzfahrten ergeben sich Kosten für die Versicherung. Jemand, der eine solche Fahrt provoziert, erzeugt für einen Teil der Kosten. Das gilt nicht nur für die Polizei. Jeder, der schon mal einen Notarzt gebraucht hat, bekommt das Blaulicht als eigenen Rechnungsposten serviert.
Ist das Berufsrisiko im Einsatz anders abzuschätzen? Oder
arbeiten die auf Provisionsbasis?
Prinzpiell würde ich schon sagen, dass das Risiko für einen Beamten im Einsatz größer ist, als auf der Wache.
Aber gehört das nicht zum Argument von Wolfgang? Diese Kräfte
werden sowieso vorgehalten. Ob benötigt oder nicht.
Wolfgang geht davon aus, dass die Einsatzkräfte sobald sie ihr Gehalt auf dem Konto haben für den nächsten Monat frei verfügbare staatliche Dienstleister sind. Das entspricht nicht dem Selbstverständnis dieser Strukturen.
Diese Kräfte werden ja nicht nach Einsätzen bezahlt, sondern
für Ihre Verfügbarkeit.
Die Abrechnung mit dem Verursacher des Einsatzes hat direkt nichts mit der tatsächlichen Bezahlung der beteiligten Personen zu tun. Der einzige Zusammenhang besteht darin, dass Bereithaltung und Einsätze finanziert werden müssen und Steuergeld nicht ausreicht. Im Fall eines Einsatzes wird eine Leistung erbracht, die durch das Verhalten einer bestimmten Person erforderlich wurde. Die Bereithaltung ausserhalb der Einsatzdauer ist eine allgemeine Notwendigkeit. Die Bereithaltung innerhalb der Einsatzdauer sowie die konkreten Einsatzmaßnahmen sind keine allgemeine Notwendigkeit sondern Extra-Leistungen.
Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass mehr und mehr private Unternehmen in solche Prozesse eingebunden werden. Diese werden großteils nicht nach Verfügbakeit bezahlt sondern verdienen mit den Einsätzen Geld.