Kosten eines Erststudium

Ich habe neulich im Internet gelesen, dass man für eine Weiterbildung bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen kann

Wenn man nach dem Abitur ein Studium beginnt (kein berufsbegleitendes), kann der Student dann die daraus resultierenden Aufwendungen als Sonderausgaben (bzw. sogar als vorwegenomme Werbungkosten) geltend machen und mit Verlustvorträgen vor sich herschieben, bis er Geld verdient und Steuern zahlt?

Bis vor kurzem konnte man ja als Direktstudent nach dem Abitur überhaupt nichts absetzen. Hat sich das jetzt geändert?

Hallo,

die Kosten eines Erststudiums sind ab 2004 nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zur Höhe von 4.000,- € als Sonderausgaben abziehbar.
Durch den Ansatz als Sonderausgaben ergibt sich, dass kein Verlustvortrag möglich ist, nur die direkte Verrechnung mit Einkünften des gleichen Jahres.

Viele Grüße und noch frohe Ostern
C.