Ich habe neulich im Internet gelesen, dass man für eine Weiterbildung bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend machen kann
Wenn man nach dem Abitur ein Studium beginnt (kein berufsbegleitendes), kann der Student dann die daraus resultierenden Aufwendungen als Sonderausgaben (bzw. sogar als vorwegenomme Werbungkosten) geltend machen und mit Verlustvorträgen vor sich herschieben, bis er Geld verdient und Steuern zahlt?
Bis vor kurzem konnte man ja als Direktstudent nach dem Abitur überhaupt nichts absetzen. Hat sich das jetzt geändert?