Kosten eines Mahnverfahrens

Hallo allerseits,

in dieser Frage geht es mir nicht in erster Linie um eine Rechtsauskunft bezüglich eines möglichen Gerichtsurteils bzw. wer Recht hat und wer nicht, sondern um eine Frage nach den Kosten von Gerichtsverfahren. Deshalb habe ich die Frage nicht im Rechtsbrett gepostet.

Ein hypothetisches bzw. modifiziertes Szenario mit realem Hintergrund: Ein Freiberufler führt Online-Beratungen per Skype und anderen Online-Werkzeugen durch. Eine Kundin nimmt diese Dienstleistung in mehreren Sitzungen in Anspruch und bezahlt die Rechnung des ersten Monats. Doch die Rechnung des zweiten Monats bezahlt sie nicht, sondern sendet eine E-mail, sie sitze im Krisenland XY fest und könne vorerst nicht zurückreisen, weil die Behörden ihre Papiere noch nicht herausgeben wollten. Aber sie wolle die Rechnung auf jeden Fall noch bezahlen und vertröstet den Berater auf einen angeblich späteren Zeitpunkt.

Nach vielen Monaten und mehreren Vertröstungen beginnt der Berater, Erinnerungen zu schreiben, dann die erste Mahnung, dann die zweite Mahnung, beide per Einschreiben.

Vorher hat er es mit Anrufen beim Wohnsitz in Deutschland versucht, erfolglos, da kein Anschluss unter dieser Nummer o.ä.

Dann beantragt er beim Amtsgericht die Ausstellung eines Mahnbescheids und bezahlt die Gebühr dafür.

Eine bis zwei Wochen später kommt die Nachricht, der Mahnbescheid sei zugestellt worden, jedoch habe „der Antragsgegner Widerspruch“ gegen den Mahnbescheid erhoben. Angaben zur Begründung: Keine.

Jetzt bestehe noch die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Kosten für die Beauftragung: 52 Euro.

Meine Frage:

Nehmen wir an, dass es kein Problem ist, nachzuweisen, dass die säumige Kundin in der Schuld steht, da auch Tonaufnahmen von den Sitzungen existieren, denen sie zugestimmt hatte. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Kundin die ganze Zeit eine falsche Identität benutzte, nie an der betreffenden Adresse gewohnt hat und unauffindbar ist. Oder dass sie sich endgültig von Deutschland verabschiedet hat und nur noch ihre (angebliche) ehemalige Pflegemutter dort wohnt.

Hat jemand Erfahrung, darin, mit welchen Gerichtskosten (d.h. in welcher Höhe) man ungefähr zu rechnen hat, wenn sich die genannten Befürchtungen bewahrheiten, und wer diese Kosten zu tragen hat?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Die 52 € müssen gezahlt werden, damit das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wird. Denn das wäre der nächste Schritt. Ohne diese Einzahlung wird das Verfahren nicht weitergehen.

Zu den Rechtsanwaltskosten, sofern ein Rechtsanwalt beauftragt wird, kann wohl keine Auskunft gegeben werden, da der Streitwert nicht bekannt ist.

Es gibt aber die Möglichkeit über die Google einen Gebührenrechner zu finden.

Hallo

Dann beantragt er beim Amtsgericht die Ausstellung eines
Mahnbescheids und bezahlt die Gebühr dafür.

Eine bis zwei Wochen später kommt die Nachricht, der
Mahnbescheid sei zugestellt worden, jedoch habe „der
Antragsgegner Widerspruch“ gegen den Mahnbescheid erhoben.
Angaben zur Begründung: Keine.

Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wurde, wurde er offenbar erhalten. Der Widerspruch muss eigenhändig unterschrieben werden.

Es
steht jedoch zu befürchten, dass die Kundin die ganze Zeit
eine falsche Identität benutzte, nie an der betreffenden
Adresse gewohnt hat und unauffindbar ist. Oder dass sie sich
endgültig von Deutschland verabschiedet hat und nur noch ihre
(angebliche) ehemalige Pflegemutter dort wohnt.

Dem Mahnbescheid wurde mit eigenhändiger Unterschrift widersprochen.

Hat jemand Erfahrung, darin, mit welchen Gerichtskosten (d.h.
in welcher Höhe) man ungefähr zu rechnen hat, wenn sich die
genannten Befürchtungen bewahrheiten, und wer diese Kosten zu
tragen hat?

Man könnte ja eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt machen. Das ist im übrigen bei der Beantragung des Mahnbescheides üblich/sinnvoll.

MfG Frank

Streitwert und Rechtsanwalt
Hallo,

Zu den Rechtsanwaltskosten, sofern ein Rechtsanwalt beauftragt
wird, kann wohl keine Auskunft gegeben werden, da der
Streitwert nicht bekannt ist.

Und wenn wir davon ausgehen, dass kein Rechtsanwalt beauftragt wird und der Streitwert unter 100 Euro liegt?

Es gibt aber die Möglichkeit über die Google einen
Gebührenrechner zu finden.

Was für Gebühren rechnet er aus, und wie suche ich nach diesem Rechner?

Vielen Dank,

Mohamed.

Hallo!

Unter 100 € ?
Dann lasse die Forderung fallen und vergiss es.

Natürlich kann die Kundin in einem Urteil zur Zahlung plus aller Kosten verurteilt werden, aber das heißt leider noch lange nicht, sie zahlt auch.
Das Gericht zieht KEIN Geld dort ein.

Das musst Du selbst machen lassen, über den Gerichtsvollzieher = neue Kosten.

MfG
duck313

Fallen lassen?

Hallo!

Hallo,

Unter 100 € ?
Dann lasse die Forderung fallen und vergiss es.

Wo kommen wir denn hin, wenn das jeder so machen könnte? Wer weiß, bei wievielen Firmen und Privatpersonen diese Masche bereits durchgezogen wird/wurde?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo,

Wo kommen wir denn hin, wenn das jeder so machen könnte? Wer
weiß, bei wievielen Firmen und Privatpersonen diese Masche
bereits durchgezogen wird/wurde?

sicher bestreiten viele Gauner auf diese Weise ihren Lebensunterhalt, aber bist du nun Polizist oder Unternehmer?

Gruß
T.

Polizist

Hallo,

Hallo,

Wo kommen wir denn hin, wenn das jeder so machen könnte? Wer
weiß, bei wievielen Firmen und Privatpersonen diese Masche
bereits durchgezogen wird/wurde?

sicher bestreiten viele Gauner auf diese Weise ihren
Lebensunterhalt, aber bist du nun Polizist oder Unternehmer?

Welcher verantwortungsbewusste Mensch möchte dazu beitragen, dass sich so eine Masche in der Gesellschaft verbreitet? Muss man dafür Polizist sein?

Aber auch der Unternehmer, der lediglich an sich selbst senkt, wird kaum wollen, dass sich so etwas verbreitet und er dadurch mehrfach Opfer dieser Masche wird.

Schöne Grüße,

Mohamed.

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Hallo!

Da gibts kein generelles Richtig und Falsch. Es gibt Argumente die Forderung gleich bleiben zu lassen und es gibt welche es zu versuchen. Ich persönlich entscheide sowas in eigener Sache von Fall zu Fall. Es kann jedenfalls auch manchmal sinnvoll sein schlechtem Geld kein gutes nachzuwerfen…

Eine bestimmte Quote an uneinbringlichen Forderungen gehört auch ganz normal zum Unternehmertum

Gruß
Tom

in dieser Frage geht es mir nicht in erster Linie um eine
Rechtsauskunft bezüglich eines möglichen Gerichtsurteils bzw.
wer Recht hat und wer nicht, sondern um eine Frage nach den
Kosten von Gerichtsverfahren.

…womit deine Frage eindeutig ins Rechtsbrett gehört. Denn auch die Kostentragung wird ja rechtlich geregelt.