Hallo allerseits,
in dieser Frage geht es mir nicht in erster Linie um eine Rechtsauskunft bezüglich eines möglichen Gerichtsurteils bzw. wer Recht hat und wer nicht, sondern um eine Frage nach den Kosten von Gerichtsverfahren. Deshalb habe ich die Frage nicht im Rechtsbrett gepostet.
Ein hypothetisches bzw. modifiziertes Szenario mit realem Hintergrund: Ein Freiberufler führt Online-Beratungen per Skype und anderen Online-Werkzeugen durch. Eine Kundin nimmt diese Dienstleistung in mehreren Sitzungen in Anspruch und bezahlt die Rechnung des ersten Monats. Doch die Rechnung des zweiten Monats bezahlt sie nicht, sondern sendet eine E-mail, sie sitze im Krisenland XY fest und könne vorerst nicht zurückreisen, weil die Behörden ihre Papiere noch nicht herausgeben wollten. Aber sie wolle die Rechnung auf jeden Fall noch bezahlen und vertröstet den Berater auf einen angeblich späteren Zeitpunkt.
Nach vielen Monaten und mehreren Vertröstungen beginnt der Berater, Erinnerungen zu schreiben, dann die erste Mahnung, dann die zweite Mahnung, beide per Einschreiben.
Vorher hat er es mit Anrufen beim Wohnsitz in Deutschland versucht, erfolglos, da kein Anschluss unter dieser Nummer o.ä.
Dann beantragt er beim Amtsgericht die Ausstellung eines Mahnbescheids und bezahlt die Gebühr dafür.
Eine bis zwei Wochen später kommt die Nachricht, der Mahnbescheid sei zugestellt worden, jedoch habe „der Antragsgegner Widerspruch“ gegen den Mahnbescheid erhoben. Angaben zur Begründung: Keine.
Jetzt bestehe noch die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Kosten für die Beauftragung: 52 Euro.
Meine Frage:
Nehmen wir an, dass es kein Problem ist, nachzuweisen, dass die säumige Kundin in der Schuld steht, da auch Tonaufnahmen von den Sitzungen existieren, denen sie zugestimmt hatte. Es steht jedoch zu befürchten, dass die Kundin die ganze Zeit eine falsche Identität benutzte, nie an der betreffenden Adresse gewohnt hat und unauffindbar ist. Oder dass sie sich endgültig von Deutschland verabschiedet hat und nur noch ihre (angebliche) ehemalige Pflegemutter dort wohnt.
Hat jemand Erfahrung, darin, mit welchen Gerichtskosten (d.h. in welcher Höhe) man ungefähr zu rechnen hat, wenn sich die genannten Befürchtungen bewahrheiten, und wer diese Kosten zu tragen hat?
Schöne Grüße,
Mohamed.