Hallo,
gegen eine Person wird eine Strafanzeige gemacht. Diese Person wird freigesprochen. Nun lese ich, dass diese Person die Kosten ihres Verteidigers selber bezahlen muss (Kommt mir nicht sehr gerecht vor). Wer entscheidet über die Kostenaufteilung in einem Strafprozess? Ausschließlich der Richter? Gibt es Fälle, in denen auch der Staat die Kosten des Verteigers übernimmt? Ist die Kostenaufteilung im Zivil- und Verwaltungsprozess anders geregelt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner
§ 467 I StPO:
Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last.
Levay
Hallo Levay,
könnte dann ein aufgrund einer Verwechslung wegen schwerer Körperverletzung Beschuldigter, der sich einen Anwalt nimmt und das Ermittlungsverfahren dann nach 153a eingestellt wird, mit der Kostennote des Anwaltes an Vater Staat halten?
Dank im voraus,
Rainer
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Pardon! § 153b, Einstellung. o.w.T.
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Hallo Levay,
Etwas komplizierter ist das schon, jetzt nur mal innerhalb der Verhandlung.
Regelfall sollte sein, Freispruch die Staatskasse übernimmt die Anwaltskosten.
Aber hat der Freigesprochene durch sein Verhalten dazu beigetragen das es erst zum Prozess kommt, kann der Richter die Anwaltskosten nicht von der Staatskasse tragen lassen.
Als Beispiel:
Sohnemann fährt zu schnell. Vater sagt ich war es um Sohnemann die Nachschulung zu ersparen. Bußgeldbescheid gegen den Vater, Einspruch, Gerichtsverhandlung. Vater sagt, ich war es nicht, Sohnemann war es, siehe Bild. Hier darf dann Pappi den Anwalt selber zahlen.
Hier hat das Verhalten vom Angeklagten zum Prozess beigetragen.
Auch bei einer Einstellung des Verfahrens in der Verhandlung, kann der Richter bestimmen, der Angeklagte zahlt den Anwalt selber. Einstellung und Freispruch sind für viele dasselbe. Ist aber nicht so.
Gruß
hartmut
Na ja, man muss sich natürlich die ganze Norm durchlesen und auch die Normen davor und dahinter. Aber angesichts der Fragestellung, die ja von einem Normalfall ausgeht (unschuldig angeklagt und dann freigesprochen) finde ich meine Antwort völlig ausreichend.
Levay
Hallo Levay,
meinte das ernst, nicht dich in Frage stellend!!
Wie sieht es in dem o.a. Fall aus? Kann der zu unrecht Beschuldigte seine Anwaltskosten -nach Einstellung- Vater Staat aufbürden? Wenn ja, welche evtl. Frist gibt es da?
Gruß,
Rainer
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