Nur mal angenommen: A verliert gegen B einen Rechtstreit beim Zivilgericht. B hatte Differenzen mit Anwalt 1,sodass Anwalt 1 sein Mandat für B niedergelegt hat. B sucht sich einen neuen Anwalt, der aber nicht erscheint vor Gericht, sodass das Gericht B einen Anwalt 2 vom Gericht stellt. Wer würde die Kosten für Anwalt 1 tragen und wie würde die Kostennote für Anwalt 2 aussehen?
Vielen Dank im Voraus!
W.
Hi,
kannst Du das noch mal so formulieren, das man das versteht? Was steht denn im Urteil zur Kostenaufteilung? Normalerweise muß die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens tragen, allerdings nur für einen Gegenanwalt, nicht für mehrere.
Allerdings habe ich die Geschichte mit dem vom Gericht gestellten Anwalt nicht kapiert. Warum wurde er vom Gericht gestellt? Normalerweise stellt doch das Gericht keinen Anwalt.
Handelt es sich um einen Pflichtverteidiger im Strafprozess?
Gruß
Tina
Die Kosten des Rechtstreits trägt A. Das ganze wäre bei einem Zivilprozess und der Rechtstreit wäre mit 3000 € angesetzt. Da Anwalt 2 wohl nicht konnte(Vermutung)kam dann Anwalt (3 )vom Gericht.
Danke!
W.
Achso, es würde sich um eine Unterlassungsklage handeln
Huhu!
Ich verstehe nicht, wo die Grundlage dafür ist, dass ein Rechtsanwalt vom Gericht gestellt wird. In Deinem Beispielfall besteht kein Anlass für anwaltliche Vertretung, also muss irgendwann im Laufe des Verfahrens ein Prozesskostenhilfeantrag gestellt worden sein. Und der zeitpunkt ist relevant zur Beantwortung der Frage.
Hallo,
Prozesskostenhilfe erhält man, wenn man nicht genügend eigene finazielle Mittel hat, richtig? Das ist bei B nicht der Fall. Es wurde vom Richter verkündet das Anwalt 2 nicht könne und deshalb eine Vertetung(Anwalt 3) vom Gericht käme. Ich weiß, ist etwas verwirrend, aber wie verhält es sich denn, wenn Anwalt 2 andauernd nicht kann und wie ist es mit den Kosten von Anwalt 1 der sein mandat niederlegte?
LG
Verhält es sich nicht vielmehr so, dass Anwalt B den C selbst beauftragt hat und C dem Gericht seine Vollmacht vorgelegt und das Gericht dies dann einfach nur mitgeteilt hat? Der Richter sagt ja für das Protokoll, wer erschienen ist. Dadurch wird daraus kein Anwalt, den das Gericht bestellt hat.
Levay