Kosten eines verschenkten Döners absetzbar?

Kosten eines verschenkten Döners absetzbar?
Sind die Kosten eines verschenkten Döners, als Kundenbonus, absetzbar? Inwieweit? Welche Kosten, nur Steuern? Oder die ganzen HK?
Gibt´s Literatur dazu?
Was für Dinge wären zu beachten? Muss der Kassenzettel vom vorherigen Kauf aufgehoben werden? Merci

Hallo,

Kosten eines verschenkten Döners absetzbar?
Sind die Kosten eines verschenkten Döners, als Kundenbonus, absetzbar? Inwieweit? Welche Kosten, nur Steuern? Oder die ganzen HK?
Gibt´s Literatur dazu?
Was für Dinge wären zu beachten? Muss der Kassenzettel vom vorherigen Kauf aufgehoben werden?

Wer will den Döner absetzen? Der Dönerbudenbetreiber oder ein anderer Gewerbetreibender?

Grüße

für diese umfangreiche Frage empfehle ich einen Steuerberater zu kontaktieren.

Der Betreiber des Dönerladens. System: 10 Stempel ein Gratis Döner.
vG

Der Betreiber des Dönerladens. System: 10 Stempel ein Gratis Döner.

Der Betreiber hat die Zutaten gekauft, den Strom/das Gas, die Miete etc. pp. Das alles ist doch schon in den Ausgaben gebucht. Was soll er da nochmal absetzen?
Das Ganze ist in dieser Form auch kein Geschenk im Sinne einer unentgeltlichen Lieferung des UStG, sondern eine Draufgabe bzw. ein Naturalrabatt, der die Erlöse mindert.

Grüße

Naturalrabatt
Hi,

nur zur Klarstellung

Der Betreiber des Dönerladens. System: 10 Stempel ein Gratis Döner.

Der Betreiber hat die Zutaten gekauft, den Strom/das Gas, die
Miete etc. pp. Das alles ist doch schon in den Ausgaben
gebucht. Was soll er da nochmal absetzen?

Deshalb ist nichts zusätzlich bei der Steuer abziehbar.

Das Ganze ist in dieser Form auch kein Geschenk im Sinne einer
unentgeltlichen Lieferung des UStG, sondern eine Draufgabe
bzw. ein Naturalrabatt, der die Erlöse mindert.

Es mindert auch nicht die Erlöse, sondern die Erlöse erhöhen sich nicht! Keine Einnahme führt zu keiner Steuer.

Schöne Grüße
C.

Hallo,

Das Ganze ist in dieser Form auch kein Geschenk im Sinne einer unentgeltlichen Lieferung des UStG, sondern eine Draufgabe bzw. ein Naturalrabatt, der die Erlöse mindert.

Es mindert auch nicht die Erlöse, sondern die Erlöse erhöhen sich nicht! Keine Einnahme führt zu keiner Steuer.

Das kann vielleicht so gesehen werden oder ist eine Frage, wie das gebucht wird. Wenn ich aber die Einnahmen für 11 verkaufte Döner den Einnahmen von 10 plus einem als Naturalrabatt abgegeben vergleiche, dann stellt sich das mir als eine Erlösminderung dar. Diese Definition von Rabatt setzt nicht voraus, dass zunächst der volle Betrag vereinnahmt oder in Rechnung gestellt und hinter wieder abgezogen oder erstattet wird.

Grüße