Kosten eines Vollstreckungsbescheides

Hallo liebe Experten,

angenommen ein Herr X hat gegen eine Frau Y gerichtlich einen Mahnbescheid veranlasst(Streitwert 220 Euro). Frau Y hat innerhalb von mind. 3 Wochen nicht widersprochen.

Herr X hat keine Rechtschutzversicherung und fragt sich nun, ob er den Vollstreckungsbescheid beantragen soll, da er Angst vor weiteren Kosten z.B. für den Gerichtsvollzieher hat.

Er erreicht Frau Y telefonisch nicht mehr und vermutet, dass sie völlig zahlungsunfähig sein könnte.

Wie hoch könnten die Kosten sein, die auf Herrn X zukommen, wenn Frau Y zahlungsunfähig ist?

Würdet Ihr Herrn X raten den Vollstreckungsbescheid zu beantragen?

Viele Grüsse

Thomas

Hallo,

die Kosten für den Vollstreckungsbescheid sind abhängig vom Streitwert, solltest Du beim Gericht erfragen.

Die Frage, ob in diesem Fall die Beantragung eines VB lohnt oder ob man eher „gutes Geld dem schlechten hinterher wirft“, kann Dir natürlich hier keiner beantworten, da es auf den Einzelfall ankommt. (Bei 50 Euro würde ich eher sagen „lass es“ als bei 50.000)

Der Vorteil eines VB ist aber, dass man daraus 30 Jahre vollstrecken kann und in der Zeit kann sich viel tun. Es gilt also, abzuschätzen, ob der Schuldner vielleicht später mal was haben kann.

Bei der Entscheidung kommt es auch darauf an, was man über den Schuldner weiss. Um eine Zwangsvollstreckung zu betreiben, gibt es zwei Wege: Sachpfändung (Gerichtsvollzieher nimmt pfändbare Sachen mit) oder Forderungspfändung (Konten des Schuldners werden gepfändet). Für die Sachpfändung ist es zumindestens wichtig zu wissen, wo der Schuldner wohnt. Für die Kontopfändung braucht man zusätzlich noch die Information, bei welcher Bank ein Konto geführt wird (die Kontonummer ist nicht nötig). Beides kostet natürlich wieder. Eine Kontopfändung kostet ca. 40 Euro - 15 Euro fürs Gericht und ungefähr 25 für den Gerichtsvollzieher. Diese Kosten sind unabhängig von der Hauptforderung.

Ein Vollstreckungsbescheid ist aber noch aus einem anderen Grund vorteilhaft: mit ihm kann man den Schuldner eine e.V. abgeben lassen bzw. wenn er schon eine abgegeben hat, sich gegen Genühr beim Amtsgericht eine Kopie des Vermögensverzeichnisses geben lassen.

Wichtig aber: Unabhängig davon, wieviel Schulden jemand aufgetürmt hat, jeder Schuldner hat ein Recht auf ein Existenzminimum. Bei der Kontopfändung
z.B. kann der Schuldner bei Gericht beantragen, dass ein Teil seines Gehalts pfändungsfrei ist. Sozialleistungen (wie z.B. ALG2 oder auch Kindergeld) sind immer eine Woche nach Gutschrift pfändungsfrei. Wenn der Schuldner also wenig verdient bzw. von der Stütze lebt und auch keine sonstigen Werte (Sparkonto, Depot) hat, bringt das in der Regel nichts. Wenn Guthaben vermutet werden, sollte damit nicht allzulang gewartet werden, denn Ende 2008 wird der Schuldnerschutz bei Kontopfändungen weiter verbessert.

Gruss Hans-Jürgen
***

Huhu!

Der Erlass eines Vollstreckungsbescheides kostet gar nichts. Die Gerichtskosten werden mit Eingang des Mahnbescheids-Antrags fällig und sind in jedem Fall zu bezahlen. Wenn der Vollstreckungsbescheid da ist, hat der Gläubiger 30 Jahre lang Zeit, in aller Ruhe die knapp 20 Euro für den Gerichtsvollzieher zusammen zu sparen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Leider bin ich immernoch verwirrt…

Gut der Vollstreckungsbescheid kostet nichts mehr. Aber was passiert dann? Wenn dann ein Gerichtsvollzieher losmarschiert kostet das nur 20 Euro?

Und muß Herr X z.B. die beschriebene Zwangsvollstreckung (Sachpfändung oder Forderungspfändung) selbst betreiben/veranlassen?

Herr X kennt übrigens sowohl Adresse als auch Bank des Schuldners. Der Streitwert liegt bei 220 Euro.

Ich hab schon ewig im Internet recherchiert und bekomme einfach keine klare Antwort auf die Frage:
Wie viel Geld muß Herr X möglicherweise bei der Sache noch investieren? Lohnt sich das Risiko?

Er kann sich ja keinen Anwalt holen, oder weiter Kosten auf sich nehmen, wenn sowieso schon hohe wahrscheinlichkeit besteht, daß Frau Y nicht zahlen kann oder?

Für Herrn X ist das halt alles eine Menge Geld!

Frau Y betreibt in meinem Beispiel übrigens eine Webseite, auf der Sie eine Ware im Wert von 220 Euro anbietet. Herr X hat diese im Februar per Vorkasse bezahlt und bis zum September keine Ware erhalten.
Die Ware wird IMMERNOCH auf der Webseite angeboten!

Gruss Thomas

Hallo,

Preise für eine Sachpfändung weiss ich nicht. Eine Kontopfändung kostet, wie von mir geschrieben, ca. 40 Euro. Die musst Du erstmal auslegen, kannst sie aber vom Schuldner zurückfordern.

Es gibt ein Formular namens „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“, das man auch im Internet sich laden kann (es ist kein bestimmtes Formular vorgeschrieben). Dies muss man ausfüllen und zusammen mit dem vollstreckbaren Titel (also dem VB) bei Gericht einreichen. Die erlassen den Beschluss und stellen ihm der Bank des Schuldners zu. Die Bank wiederum muss Dir innerhalb von 14 Tagen sagen, ob Kohle da ist oder nicht (so genannte Drittschuldnererklärung). Wenn pfändbares Guthaben da ist, bekommst Du es.

Ob das in diesem Fall was bringt oder es nur weitere Kosten sind, die Entscheidung kann Dir hier keiner abnehmen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

Du würdest also den VB beantragen und dann für ca. 40 Euro mit den von Dir beschriebenen Schritten das Konto prüfen lassen?

Hmmm… 40 Euro könnte Herr X ja nochmal riskieren?!

1000 Dank für Deine Infos!!

Huhu!

Darauf:

Hmmm… 40 Euro könnte Herr X ja nochmal riskieren?!

habe ich gewartet. Eben wollte ich noch schreiben, der arme arme Herr X möge doch, wenn er heute mittag aus der Suppenküche der caritas zurückkommt, mal nachschauen, ob er nicht doch noch EUR 14,28 auftreiben kann. Soviel kostet es nämlich, wenn ein Anwalt mit der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt wird. Eine Kontopfändung ist beim Anwalt auch nicht für 40, sondern für unter 30 Euro zu haben. Aber Herr Xmöge ruhig weiter freimütig sein Geld in der Welt verteilen, damit es bloß keinem Anwalt in die Hände fällt.

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Hallo Herr Faber,

nein es geht nicht um 14,28. NUR… das muss man ja erstmal alles wissen! Und genau deshalb frag ich halt hier…

… und wundere mich, das sowas nicht irgendwo einfacher zu erfahren ist. Bei dem ganzen Betrug, der scheinbar bei Online-Geschäften betrieben wird!?

Gibts denn keine z.B. Verbraucherstelle oder sowas, die einem Sagt:

Streitwert 220? Dann schicken sie mal einen Mahnbescheid, der kostet in diesem Fall 23 Euro für Sie. Hat nichts genützt? Ok dann nochmal 14,28 für einen Rechtsanwalt und evtl. 30 für die Kontopfändung.

Herr X wollen Sie das Geld riskieren/investieren?

Warum gibt es das nicht???

Herr X hatte bisher (zum Glück) halt kaum irgendwelche Streitigkeiten und denkt so ein Rechtsanwalt und ein Prozess und ein Gerichtsvollzieher usw. das geht schnell mal in die hunderte oder tausende.

Und bei 220 Euro Streitwert wäre das halt alles einfach zu viel Geld.

Wenn es so einen Fall wie den von Herrn X wirklich gäbe würden Sie ihn denn dann für 14,28 übernehmen (wenn Sie überhaupt Anwalt sind)?

Herr X wäre sehr glücklich!

Gruss Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

da bekommt sogar ein falscher Artikel einen Stern…

Ich habe dem Fragesteller das Verfahren beschrieben, dass er sich selbst das Formular besorgt und selbst beantragt. In diesem Fall zahlt er (und kann von Gläubiger verlangen) 15 Euro Gerichtskosten und die Zustellkosten, die von vielen Faktoren abhängen, aber mehr als 25 Euro sehe ich selten (eher 20)

Ich fände es blauäugig, einem Fragesteller zu sagen, dass er beim Anwalt die Zwangsvollstreckung nur für die relativ geringe RA-Gebühr bekommt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Thomas,

wie gesagt, die reinen Kosten, die immer anfallen, sind rund 40 Euro, die sind für das Gericht und den Gerichtsvollzieher. Du musst die Kosten zahlen, kannst sie Dir aber vom Schuldner wiederholen, wenn da was zu holen ist. Diese Kosten fallen immer an, egal ob das über einen Anwalt geht oder nicht.

Was worldwidefab meint ist die Unterstützung eines Anwalts. Ich kenne die Tarife nicht aus dem Kopf, aber bei 220 Euro Streitwert kommt der Betrag von worldwidefab ungefähr hin.

Also : rund 40 Euro und Du machst alles selbst oder rund 60 Euro und der Anwalt machts für Dich.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ich fände es blauäugig, einem Fragesteller zu sagen, dass er
beim Anwalt die Zwangsvollstreckung nur für die relativ
geringe RA-Gebühr bekommt.

Das habe ich nicht getan! Ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage, dass ein pfiffiger Anwalt eine Kontopfändung für unter 30 Euro wirksam durchziehen kann.

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Hallo,

wir reden aneinander vorbei. Dass der RA das für Gebühren von unter 30 Euro machen kann, bestreitet ja keiner.

Ich rede aber nicht von den RA-Gebühren, sondern von den Gerichtskosten und den Gerichtsvollzieherkosten. Wie bekannt sein dürfte, zahlt die immer zuerst der Schuldner - möglicherweise direkt ohne Beisein des Anwalts bzw. später.

Wenn eure Kanzlei Kontopfändungen (bei kleinen Hauptforderungen) für 30 Euro macht und sämtliche Gebühren da drin sind, hätte ich gern eine Visitenkarte von euch, da kann ich euch endlos Mandanten zuführen. Na, so endlos wahrscheinlich nicht, denn betriebswirtschaftlich wäre das der blanke Unsinn. (Das Gericht bekommt immer 15 und ich habe noch nie eine GV-Rechnung unter 18 gesehen, wäre also eindeutig ein Verlustgeschäft)

Gruss Hans-Jürgen
***

Huhu!

wir reden aneinander vorbei.

Sagen wir so: Du bemühst Dich redlich, das zu tun. Ich bleibe bei meiner Aussage.

Hallo,

also diese Frechheit, ich würde an der Wahrheit vorbei reden, kann ich hier nicht so stehenlassen, obwohl es langsam nervt.

Ist es nach Rechtsberatungsgesetz eigentlich verboten, einen Anwalt zu beraten ? Ich hoffe nicht. Letzter Versuch.

Du hast geschrieben, ein cleverer Anwalt kann für 30 Euro eine Kontopfändung durchziehen. Ich habe zugestimmt, aber gesagt, dass das die PfÜB-Gebühr des Anwalts deckt.

Kann der Anwalt den Pfüb per Post an die Bank schicken ? Nein, kann er nicht. Er (oder vielmehr seine RENO-Gehilfin) setzt einen „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ auf und berechnet seinem Mandanten die PfÜB-Gebühr. Er schickt diesen Antrag zusammen mit dem Titel ans Amtsgericht. Das erläßt die Pfändung in der Praxis dadurch, dass der schon vorformulierte Beschluss vom Rpfl. unterschrieben, mit M-Nummer versehen und beglaubigt wird. Dafür nimmt das Gericht 15 Euro. Wirksam wird die Pfändung erst, wenn sie dem Drittschuldner zugestellt wird. Sie muss ausserdem noch (1-2 Tage später) dem Schuldner zugestellt werden. Für die Zustellungen nimmt der Gerichtsvollzieher 18-25 Euro, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Für alle Gebühren (RA, AG, GV) ist zunächst der Gläubiger Kostenschuldner.

Ich bin ja sonst nicht rechthaberisch, aber in diesem Fall weiss ich, dass es genauso ist wie hier dargestellt. Pfändungen sind mein Tagesgeschäft, ich sehe pro Tag ca. 250-300.

Wenn Du wieder „bei Deiner Aussage bleibst“, dann tu uns den Gefallen und behalte das für Dich. Für mich ist der Thread jetzt beendet. Wenn Du mir doch noch Recht gibst, dann gib mir einfach einen Stern. Wenn Du irgendwo in dem, was ich geschrieben habe, einen Fehler findest, schreib es mir per Mail und Du bekommst ein Sternchen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Huhu!

Frechheit, … es langsam nervt.

Allerdings, aber was tut man nicht alles…

Du hast geschrieben, ein cleverer Anwalt kann für 30 Euro eine
Kontopfändung durchziehen. Ich habe zugestimmt, aber gesagt,
dass das die PfÜB-Gebühr des Anwalts deckt.

Und das ist nun einmal - glaube es mir doch bitte - falsch.

Ich bin ja sonst nicht rechthaberisch, aber in diesem Fall

muss ich mich einfach mal beschimpfen lassen, schon klar.

Wenn Du wieder „bei Deiner Aussage bleibst“, dann tu uns den
Gefallen und behalte das für Dich.

Was meine Methode angeht, mache ich das liebend gerne. Ich habe keinerlei Bock, diese für lau hier öffentlich darzulegen, nur damit Du Ruhe gibst.

Wenn Du mir doch noch Recht gibst, dann gib mir
einfach einen Stern.

Sorry, hier gilt nicht das „Recht des letzten Wortes“.

Wenn Du irgendwo in dem, was ich
geschrieben habe, einen Fehler findest, schreib es mir per
Mail und Du bekommst ein Sternchen.

Schon unterwegs. Schließlich hast Du mir einen Hintern voll Mandate versprochen.

falls hier noch jemand mitliest: worldwidefab hat mir eine Methode aufgezeigt, die in bestimmten Fällen funktioniert.

Gruss Hans-Jürgen
***

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