Hallo,
also diese Frechheit, ich würde an der Wahrheit vorbei reden, kann ich hier nicht so stehenlassen, obwohl es langsam nervt.
Ist es nach Rechtsberatungsgesetz eigentlich verboten, einen Anwalt zu beraten ? Ich hoffe nicht. Letzter Versuch.
Du hast geschrieben, ein cleverer Anwalt kann für 30 Euro eine Kontopfändung durchziehen. Ich habe zugestimmt, aber gesagt, dass das die PfÜB-Gebühr des Anwalts deckt.
Kann der Anwalt den Pfüb per Post an die Bank schicken ? Nein, kann er nicht. Er (oder vielmehr seine RENO-Gehilfin) setzt einen „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ auf und berechnet seinem Mandanten die PfÜB-Gebühr. Er schickt diesen Antrag zusammen mit dem Titel ans Amtsgericht. Das erläßt die Pfändung in der Praxis dadurch, dass der schon vorformulierte Beschluss vom Rpfl. unterschrieben, mit M-Nummer versehen und beglaubigt wird. Dafür nimmt das Gericht 15 Euro. Wirksam wird die Pfändung erst, wenn sie dem Drittschuldner zugestellt wird. Sie muss ausserdem noch (1-2 Tage später) dem Schuldner zugestellt werden. Für die Zustellungen nimmt der Gerichtsvollzieher 18-25 Euro, das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Für alle Gebühren (RA, AG, GV) ist zunächst der Gläubiger Kostenschuldner.
Ich bin ja sonst nicht rechthaberisch, aber in diesem Fall weiss ich, dass es genauso ist wie hier dargestellt. Pfändungen sind mein Tagesgeschäft, ich sehe pro Tag ca. 250-300.
Wenn Du wieder „bei Deiner Aussage bleibst“, dann tu uns den Gefallen und behalte das für Dich. Für mich ist der Thread jetzt beendet. Wenn Du mir doch noch Recht gibst, dann gib mir einfach einen Stern. Wenn Du irgendwo in dem, was ich geschrieben habe, einen Fehler findest, schreib es mir per Mail und Du bekommst ein Sternchen.
Gruss Hans-Jürgen
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