Kosten eines zivilprozesses?

hallo.

nachdem käufer K bei ebay an einen unseriösen verkäufer V geraten ist, erwägt K - sich eindeutig im recht fühlend - eine klage.

K möchte vom kaufvertrag zurücktreten, da V falsche ware geliefert hat und nacherfüllung nicht möglich ist (aussage von V: ware ist verlorengegangen). die von K verlangte und von V angekündigte rückerstattung des kaufbetrages wurde von V auch nach mehrmaliger aufforderung über mehrere wochen nicht vorgenommen.

daß der streitwert unter 30 euro liegt und K sich wahrscheinlich entscheiden wird, die sache als lehrgeld zu verbuchen und auf sich beruhen zu lassen, lassen wir jetzt mal außer acht.

fragen:
gerichtsstand ist der ort des für Vs wohnsitz zuständigen amtsgerichts, richtig?

welche kosten blieben an K hängen, auch wenn dieser den prozess „gewänne“?
mindestens die kosten für schriftverkehr und anfahrt, wenn K ohne anwalt aufträte (was ja am amtsgericht ginge)?

welche kosten würden V auferlegt, wenn dieser verlöre?

also prinzipiell die frage:
bei welchem streitwert liegt der „break even point“, wenn’s drum geht, per klage ein „recht haben“ in ein „recht bekommen“ verwandeln zu wollen?

gruß

michael

fragen:
gerichtsstand ist der ort des für Vs wohnsitz zuständigen
amtsgerichts, richtig?

Joah, na ja … Je nachdem, es könnte sich ja auch um eine juristische Person handeln, dann wäre es der Sitz der Verwaltung. Bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist im Übrigen der Leistungsort der Gerichtsstand; der Kläger hat zwischen diesen die Wahl, allerdings wird es derselbe Ort sein.

welche kosten blieben an K hängen, auch wenn dieser den
prozess „gewänne“?

Keine. Er kann seine Kosten vom Beklagten einfordern.

mindestens die kosten für schriftverkehr und anfahrt, wenn K
ohne anwalt aufträte (was ja am amtsgericht ginge)?

Der Gewinner kann vom Verlierer seine Auslagen ersetzt verlangen.

welche kosten würden V auferlegt, wenn dieser verlöre?

Der Gewinner kann vom Verlierer seine Auslagen ersetzt verlangen. Außerdem Gerichtskosten.

also prinzipiell die frage:
bei welchem streitwert liegt der „break even point“, wenn’s
drum geht, per klage ein „recht haben“ in ein „recht bekommen“
verwandeln zu wollen?

Gibt es nicht. Theoretisch gesehen lohnt sich eine Klage schon bei einem Cent.

Levay

Hallo!

welche kosten blieben an K hängen, auch wenn dieser den
prozess „gewänne“?

Keine. Er kann seine Kosten vom Beklagten einfordern.

Es könnte aber sein, dass die Kosten uneinbringlich sind. Das muss man bei solchen Fällen mitbedenken.

Gruß
Tom

und um ein Zahl zu nennen: beim von Dir angegebenen Streitwert beträgt das Kostenrisiko, wenn sich nur eine Partei einen Anwalt nimmt, 87 € zzgl. Auslagen und MwSt. für den Anwalt plus 75 € Gerichtskosten. Endet die Sache durch Vergleich, kommen für den Anwalt nochmal 25 € plus MwSt. drauf, dafür ermäßigen sich die Gerichtskosten auf 25 €.

hallo levay.

Joah, na ja … Je nachdem, es könnte sich ja auch um eine
juristische Person handeln, dann wäre es der Sitz der
Verwaltung.

es sind zwei privatpersonen.

Bei Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist
im Übrigen der Leistungsort der Gerichtsstand; der Kläger hat
zwischen diesen die Wahl, allerdings wird es derselbe Ort
sein.

„Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vornehmen muss.“

wenn der schuldner mir geld schuldet, kann er ja die überweisung (= leistungshandlung?) bei sich zu hause vornehmen. wäre dann leistungsort sein ort?
oder isses mein ort, weil die leistungshandlung der geldeingang auf meinem konto ist… oder wie ist die definition zu verstehen?

zu toms einwand:
es könnte ja sein, daß vom beklagten nix zu holen ist (bei größeren beträgen leisten schuldner ja mitunter sogar den „offenbarungseid“, um nicht zahlen zu müssen).
dann würde der kläger (nach evtl. langem hin und her) auf den eigenen auslagen sitzen bleiben und um die eintreibung der gerichtskosten würde sich das gericht kümmern, richtig? schließlich heißt’s ja in den fernseh-urteilen immer so schön „die kosten des verfahrens trägt der beklagte“.

gruß

michael

Hallo!

vornehmen. wäre dann leistungsort sein ort?

Richtig. Wenn nichts besonderes vereinbart ist ist der Wohnsitz des Schuldners auch danach der richtige Gerichtsstand.

schließlich heißt’s ja in den fernseh-urteilen immer so schön
„die kosten des verfahrens trägt der beklagte“.

Eigentlich heißt es „die Kosten des Rechtsstreits“.
Ansonsten ists aber richtig. Man trägt natürlich immer das Risiko, auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben, auch auf den Gerichtskosten. Denn die muss man als Kläger vorschießen und auch die muss man sich beim Obsiegen vom Beklagten wiederholen, u.U. bleibt man also auf den ganzen Kosten sitzen, wenn die Kosten beim Beklagten nicht zu vollstrecken sind.

Florian.

1 „Gefällt mir“

empfehle: http://jurfree.dimbeck.de/GKostRVG/GKostRVG.htm