Hallo!
reine Neugier: Wenn man einen Erbschein beantragt - angenommen Testament liegt vor und Nachlass ist klitzeklein -, muss man den gleich bezahlen oder kriegt man eine Rechnung zugeschickt?
Gruß,
Eva
Hallo!
reine Neugier: Wenn man einen Erbschein beantragt - angenommen Testament liegt vor und Nachlass ist klitzeklein -, muss man den gleich bezahlen oder kriegt man eine Rechnung zugeschickt?
Gruß,
Eva
Hallo !
Man bekommt eine Rechnung,denn die Höhe der Gebühr ist ja nicht auf die Schnelle ausrechenbar.
Man bekommt einen Bogen,in dem man detailierte Angaben zur Höhe der Erbschaft machen muss.
Denn daraus errechnet sich diese Gerichtsgebühr.
MfG
duck313
Hallo!
reine Neugier: Wenn man einen Erbschein beantragt - angenommen
Testament liegt vor und Nachlass ist klitzeklein -, muss man
den gleich bezahlen oder kriegt man eine Rechnung zugeschickt?
Hallo,
Wenn der Nachlasswert überschaubar und man im Erbscheinsantrag gleich konkrete Angaben machen kann, wird - abhängig vom protokollierenden Rechtspfleger - dieser reine Nachlasswert gleich mit protokolliert. Ein Nachlassverzeichnis kann sich so erübrigen.
Eine Rechnungsstellung könnte bei kleineren Beträgen also auch gleich erfolgen - wenn man das wünscht. Die Einzahlung bei der Gerichtszahlstelle ist dann gleich möglich.
Da abhängig vom Richtervorbehalt je nach Bundesland der Erbschein sowieso erst später erteilt werden kann, erfolgt jedoch in den meisten Fällen eine Übersendung der Kostenrechnung durch die Justizkasse erst nach der Erteilung des Erbscheins. (Erst Ware, dann Geld )
ml.
Danke euch beiden! owT
.