Kosten erneute Hinterlegung Testament?

Hallo zusammen,

wenn man beim Amtsgericht ein handschriftliches Testament hinterlegt, wird ja 1/4 der vollen Gebühr lt. KostO fällig. Wenn nun das Testament gegen ein geändertes ausgetauscht wird, wird dann wieder die o.g. Gebühr fällig, oder sind mit der einmaligen Zahlung alle Änderungen abgegolten (vorausgesetzt, der Wert des Nachlasses bleibt gleich)?

Die Gebühr fällt an für jede Hinterlegung.
Ein geändertes Testament ist ein neues Testament! Auch jede Ergänzung ist ein neues Testament!

ml.

OK, danke.

Wenn das Vermögen signifikant vom angegebenen Vermögen abweicht (z.B. weil zwischen Hinterlegung und Erbfall ein paar Jahre liegen), fällt ja auch eine geringere Gebühr für die Hinterlegung an.

Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass der Erbe nachzahlen muss?!?

Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass der Erbe
nachzahlen muss?!?

Das kann u.U. passieren - soweit keine Verjährung eingetreten ist.

ml.