Hallo zusammen,
wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen vom Arbeitgeber vertraglich gestellt bekommt (inkl.
Privatfahrten) und zum Einen von der Versteuerung nach den steuerlichen Vorschriften gesprochen wird und zum Anderen geschrieben steht, dass die Kosten des Firmenwagens komplett vom Arbeitgeber übernommen werden.
Was heisst das für den Arbeitnehmer? Tritt die 1% Regel in Kraft oder übernimmt der Arbeitgeber wirklich die kompletten Kosten.
Schon jetzt vielen Dank und Grüße
Chris
Hallo,
ich verstehe (und kenne) das so:
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der AG trägt alle laufenden Kosten (Benzin, Steuern, Reparaturen, Versicherungen etc). Das wird in Deinem Fall auch gemeint sein mit „trägt alle Kosten“.
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der Arbeitnehmer muss aber (trotzdem) die 1% Regelung + ggf 0,03% pro km Entfernung zur Arbeitsstätte sich als geldwerten Vorteil anrechnen lassen „Versteuerung nach den steuerlichen Vorschriften“.
So ist es korrekt und so wird es auch häufig gemacht.
Viele Grüße
Hallo zusammen,
wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen vom Arbeitgeber
vertraglich gestellt bekommt (inkl.
Privatfahrten) und zum Einen von der Versteuerung nach den
steuerlichen Vorschriften gesprochen wird und zum Anderen
geschrieben steht, dass die Kosten des Firmenwagens komplett
vom Arbeit
geber übernommen werden.
Was heisst das für den Arbeitnehmer? Tritt die 1% Regel in
Kraft oder übernimmt der Arbeitgeber wirklich die kompletten
Kosten.
Schon jetzt vielen Dank und Grüße
Chris