Kosten für Altenheim

Hallo,

ein Beispiel. Ein alter alleinstehender Mensch kommt ins Altersheim, weil es gesundheitlich einfach nicht mehr anders geht.  Außer einem kleinen Barvermögen besitzt es noch eine kleine Wohnung.Die Rente reicht bei weitem nicht fürs AH aus.

  1. Muss sie die Wohung verkaufen ??
  2. Wenn ja, wer macht das ??, wenn keine Verwandten ersten Grades vorhanden sind und keine schriftliche Vollmacht vorliegt ?

Gruß  Olaf

Hallo Olaf,

**das einzig Sinnvolle ist die Einrichtung einer Betreuung. Ohne gerichtlich bestellten Betreuer geht gar nichts. Es gibt einmal den Berufsbetreuer und den Betreuer aus der Famileine-/Freundeskreis. Der Berufsbetreuer bekommt Geld für seine Tätigkeiten das aus dem Vermögen bezahlt des zu Betreuenden bezhalt wird. Der Betreuer aus dem Familien-/Freundeskreis macht es ehrenamtlich bzw. erhält eine Aufwandtsentschädigung von 200,–€ im Jahr. Bei der Höhe des Betrags bin ich mir nicht ganz sicher. Das Vorgehen ist wie folgt. Einen Antrag auf Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Das Gericht holt sich Auskünfte der behandlenden Ärzte ein und der zuständige Richter wird sich persönlich vom Zustand des zu Betreuenden überzeugen. Sinnvoll ist meiner Meinung nach die „komplette“ Betreuung. Finanzen (Vermögen, Kaufvertäge, Bezahlung von Rechnungen etc.) Umgang mit Behörden (Renten-/Krankenkassen, Sozialamt etc) Aufenthalstbestimmung (Heim, Wohnung etc.) Gesundheitsfürsorge (Auskünfte bei Ärzten, Einwilligung zu Therapien, Behandlungen, Operationen etc.) und für die Post (öffnen und beantworten von Briefen bzw. der komplette Schriftverkehr).

Mit freundlichen Grüßen und alles Gute für das Jahr 2014

Rolf Waleczek.**

Hallo Rolf,

neugierhalber: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Deiner Antwort und der vorgelegten Frage und wenn ja, welchen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Olav,
es wird vom Familiengericht ein Betreuer bestellt, der dann dafür vom Gericht bevollmächtigt wird. Besser er hat eine Vorsorgevollmacht und benennt eine Vertrauensperson. Dann liegt es in dessen Hand. Wenn nicht bestimmmen fremde Menschen über sein künftiges Schicklas und sein Vermögen.

  1. Wohnung wird verkauft.
  2. Vielleicht gibt es ja auch Verwandte, die nicht 1. Grades sind, die sich um den Menschen kümmern und nicht nur um’s Geld.
  3. Wenn sich ein Verwandter kümmert ist es einfacher und leichter Vollmachten zu bekommen (auch bei Gericht). Manchmal stellen sich auch Richter komisch an. Das was für uns als Selbstverständlich gesehen wird, sehen die nicht so …

Wenn Du Dich kümmerst, was ist Deine Motivation? Weshalb übernimmst Du nicht die Betreuung? Du bist doch schon involviert. Du kümmerst Dich doch schon darum. Das ist doch mehr als „die Anderen“ machen. Du kannst ihn ja ehrenamtlich betreuen. Übernimm’ doch dafür die Verantwortung. Nur Mut. Du tust ja etwas für ihn. Das ist sehr erfreulich.
Das „kümmern“ ist wichtig, nicht das reden und wissen wie’s geht oder ginge. Die Hand ist wertvoll. Nicht der Mund. … Und, es ist nichts unehrenhaftes, wenn Du dafür etwas bekommst. Nimm’ es in Maßen.
Viel Erfolgt und ein Gutes Neues Jahr. Und Grüß’ Ihn von mir. Er hat in Dir einen guten Freund.
Gruß
Fritz

Hallo Fritz,

neugierhalber: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Deiner Antwort und der vorgelegten Frage? Wenn ja, welchen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
die bereits abgegebenen Kommentare, entsprechen auch meiner Meinung.
Es ist nicht hinzuzufügen.
Alles Gute für das jahr 2014
Momeilie

Servus,

Es ist nicht hinzuzufügen.

Schade eigentlich. Eine Antwort auf die vorgelegte Frage hätte mich sehr interessiert.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

ich bin keine Fachfrau, kam aber vor genau einem Jahr genau in diese Situation: demente Rentnerin hatte sich mich auserkoren, mir die Generalvollmacht über ihr Leben zu erteilen.

Wenn „Dein“ Rentner keine Verwandten hat, sollte er sich jemanden anderen vertrauenswürdigen suchen, der diesen - durchaus zeitaufwändigen - Job übernimmt. Wenn er niemanden bestimmen kann, wird das Heim spätestens dann einen Betreuer amtlich bestellen lassen, damit sich jemand darum kümmerst, das künftig die Kosten bezahlt werden. Ohne Vermögen oder ausreichende Rente muss dann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden, bei dem der Rentner sich „nackig“ machen muss, sprich: die Vermögensverhältnisse offen legen muss. Ich bin mir nicht sicher, aber u.U. wird dann die Bestellung eines Betreuers auch durch das Sozialamt veranlasst beim Gericht.

Dabei wird dann auch das Wohneigentum zur Sprache kommen und ich gehe davon aus, dass spätetends dann das Sozialamt die Veräußerung derselben fordern oder veranlassen wird, bevor staatliche Leistungen zur Deckung der Kosten in Anspruch genommen werden können.

In „meinem“ Fall hab ich mich dann um den Verkauf gekümmert. Habe dann den Erlös in eine Rentenversicherung eingezahlt, die der Rentnerin nun neben ihrer staatlichen Rente ein recht sorgenfreies Leben bis zum Tode ermöglicht (es sei denn, es steigern sich die Pflegekosten - das ist leider nur bedingt kalkulierbar; aber dann muss ich eben die Finanzen neu mischen).

Alles, was ich Dir damit sagen kann, ist, dass es sicherlich angenehmeres gibt, als sein Leben (auf das man dann nur noch wenig Einfluss hat) in fremde Hände zu legen und im schlimmsten Fall auch noch in solche, die keinerlei persönlichen Bezug zu einem haben.

Hier in Berlin gibt es sogenannte „Pflegestützpunkte“, die wirklich hervorragend beraten (ehrenamtlich, kostenfrei und vor allem ohne Profitdenken und neutral). Vielleicht hast Du oder der genannte Rentner die Möglichkeit, so etwas in der Nähe aufzutun. Ansonsten habe ich auch schon telefonisch gute Beratung dort erhalten. Google einfach mal.

Vielleicht habe ich Dir ein wenig helfen können.
Beste Grüße
A.A.

Servus,

Dabei wird dann auch das Wohneigentum zur Sprache kommen und
ich gehe davon aus, dass spätestens dann das Sozialamt die
Veräußerung derselben fordern oder veranlassen wird

wie sieht es denn da mit Schonvermögen im Sinn von § 90 Abs 2 Ziffer 8 SGB XII aus, wenn das bis zum Umzug ins Altersheim selbst genutzte Wohneigentum zur Nutzung durch Angehörige vorgesehen ist?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Olaf,

ich finde es prima, daß Du Dir Gedanken um einen Menschen in Deinem
Umfeld machst, mit dem Du nicht verwandt oder befreundet bist.

ein Beispiel. Ein alter alleinstehender Mensch kommt ins
Altersheim, weil es gesundheitlich einfach nicht mehr anders
geht.  

Leider geht aus Deiner Formulierung „weil es gesundheitlich nicht
mehr anders geht“ nicht hervor, welche Beeinträchtigungen
vorliegen. Die Antworten setzen alle voraus, daß es bei dem
Menschen um Demenz geht. Ich kann mir aber eine Reihe
von gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorstellen, die einen
Umzug ins Heim nahelegen, auch wenn jemand geistig völlig klar
ist und - möglicherweise aus Ungeschicklichkeit und / oder mangelnder
Erfahrung - Schwierigkeiten hat, mit bestimmten Aspekten der
Alltagsbewältigung klarzukommen.

Außer einem kleinen Barvermögen besitzt er noch eine
kleine Wohnung.Die Rente reicht bei weitem nicht fürs AH aus.

  1. Muss sie die Wohung verkaufen ??

Bis auf ein Schonvermögen, das gerade so hoch ist, daß man
eine Beerdigung davon bezahlen kann, muß man das eigene
Vermögen erst einmal aufbrauchen bevor das Sozialamt
einspringt.

Wenn nicht er /sie oder eines seiner Kinder in dem Haus wohnt,
muß es veräußert werden um zur Deckung der Heimkosten bei-
zutragen.

  1. Wenn ja, wer macht das ??, wenn keine Verwandten ersten
    Grades vorhanden sind und keine schriftliche Vollmacht
    vorliegt ?

Der erste Schritt wäre, die Situation zu klären. Dabei kann eine
Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes helfen. Die können
dann zu entsprechenden Fachdiensten und Fachberatungen
vermitteln.

Ich vermute mal, daß die Rentnerin in Deinem Umfeld lebt.
Nach Angaben Deiner ViKa käme die Allgemeine Sozialberatung
der Caritas in Aichach-Friedberg in Frage.
Die machen auch Hausbesuche.
Kontaktdaten findest Du hier:
http://www.caritas-aichach-friedberg.de/allgemeine-s…

Falls die Rentnerin in ihren kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt ist,
könnte man auch die Betreuung über die Caritas dort regeln.
Aber erst einmal wäre es wichtig, daß jemand, der ein Wissen um die
Ressourcen vor Ort hat, die Frau fachkundig im Hinblick auf ihre
Möglichkeiten berät.

Vielleicht kannst Du den Kontakt vermitteln?
Sicher gibt es auch noch andere Beratungsstellen vor Ort.
Schlagworte zum Suchen wären: Seniorenberatung, offene Altenhilfe.

Falls Du psychische Auffälligkeiten beobachtet hast, käme auch ein „sozialpsychiatrischer Dienst“ oder ein „gerontopsychiatrischer Dienst“
in Frage.

Alles Gute und viele Grüße

Iris

Hallo Blumepeder,

neugierhalber: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Deiner
Antwort und der vorgelegten Frage und wenn ja, welchen?

Nein es gibt keinen, außer dass er uns zeigen wollte, was er als ehemaliger Heimleiter über die Einrichtung einer Betreuung weiß.

Viele Grüße

Iris

Hallo,

wie sieht es denn da mit Schonvermögen im Sinn von § 90 Abs 2
Ziffer 8 SGB XII aus, wenn das bis zum Umzug ins Altersheim
selbst genutzte Wohneigentum zur Nutzung durch Angehörige
vorgesehen ist?

wenn ich mich richtig erinnere, beläuft sich das auf einige hundert Euro, was sie als „Vermögen“ behalten darf (ich meine, mich an so was wie 1800,00 Euro zu erinnern - bitte erschlag mich nicht, wenn es etwas weniger oder mehr ist). Viel ist es nicht.

Sie könnte die Wohnung sicherlich auch vermieten, um die Lebenshaltungskosten damit zu bestreiten. Ich weiß nicht, ob eine Pflegestufe vorliegt. Die PS I kann sicherlich helfen, die Kosten im Heim fast zu halbieren (aber auch das ist noch ne Menge Holz, was man da berappen muss monatlich).

Bei uns fiel die Variante der Vermietung aus, weil die Verwaltung ja auch Arbeit bedeutet, das konnte bei uns niemand noch zusätzlich schaffen. Wie gesagt, ich kann nicht wirklich sagen, wie Heim oder Sozialamt damit umgehen. Dazu ist es bei uns nicht gekommen. Aber auch dazu kann so ein Pflegestützpunkt etwas sagen.

Zum Verschenken der Wohnung ist es zu spät, da das Sozialamt bei Beantragung von Hilfe das Vermögen der letzten 10 Jahre begutäugt.

Ebenfalls schöne Grüße
A.A.

Hallo G.Kopf,
direkt an das Sozialamt wenden. Die werden wahrscheinlich die finanzielle Betreung beantragen. Denke das alle Vermögenswerte herangezogen werden um den finanziellen Unterhalt zu sichern. 
Der finanzelle Betreuer der vom Amtsgericht bestellt wird, würde die Möglichkeit haben, die Wohnung zu veräussern.
Kümmert die Person sich gar nicht mehr um die Wohnung und häufen sich Schulden an, muss die Wohung zwangsversteigert werden.
Unbedingt zum Sozialamt und beim Amtsgericht die Betreung beantragen.
Gruss
Jürgen Stirnberg

Schubladisierung
Hallo Jürgen,

in ungefähr 2/3 der Antworten in diesem Thread wird reflexhaft angenommen, dass jemand, der nicht mehr alleine ohne Hilfe leben kann, nicht geschäftsfähig ist.

Muss jemand, der z.B. wegen Rheuma oder Arthrose alltägliche Verrichtungen nicht mehr ohne Hilfe durchführen kann, der wegen nachlassendem Kurzzeitgedächtnis alleine nicht mehr gut mit Herd und Bügeleisen umgehen kann, der wegen irgendwelcher internistischer Erkrankungen nicht mehr längere Zeit ohne „Check“ sein kann, damit rechnen, deswegen als nicht mehr Herr seiner Sinne betrachtet zu werden?

Ist Alter eine psychische Erkrankung?

Ist Respektlosigkeit die einzige Möglichkeit, mit älteren Leuten umzugehen?

Besteht keine Chance, sich vielleicht zu überlegen, welche Hilfe jemand braucht, wenn er Hilfe braucht?

Mit kaltem Grausen dem eigenen Alter entgegenschauend

Dä Blumepeder

6 Like

Gut - ja, ich gebe Dir Recht, die Reaktionen (auch meine) gehen eher reflexartig zur Demenz. U.U. auch berechtigt. Zumindest, wenn ich mir überlege, dass ich jedem, wenn es auch nur irgendwie geht, raten würde, sich zu Hause pflegen zu lassen.

Gut - einem Rollstuhlfahrer könnte das auch schwer fallen. Aber viele andere, mit den von Dir vorgeschlagenen Erkrankungen (zumindet die, die allein von Zimmer zu Zimmer kommen und auf Toilette gehen können) könnten auch zu Hause leben bleiben. Ggf. mit fahrbarem Mittagstisch und ambulanter Pflege.

Der UP schrieb, was mit der Wohnung passiert, wenn kein Betreuer vorhanden ist. Ich persönlich hatte daraus geschlossen, dass der/die Rentner/in sich tatsächlich da - auch vielleicht intellektuell - nicht drum kümmern kann. Da kann dann nur jemand, der ne Vollmacht hat.

Ja es stimmt schon, ich persönlich habe eher an Demenz gedacht als an ein körperliches Gebrechen. Letztendlich ist die Frage nach einer Pflegevollmacht/Patientenverfügung und auch der Betreuung vielleicht trotzdem keine schlechte Idee.

Gruß
A.A.

Hallo,

Gut - ja, ich gebe Dir Recht, die Reaktionen (auch meine)
gehen eher reflexartig zur Demenz. U.U. auch berechtigt.
Zumindest, wenn ich mir überlege, dass ich jedem, wenn es auch
nur irgendwie geht, raten würde, sich zu Hause pflegen zu
lassen.

Das möchten die meisten Leute, was die Umfragen besagen: Solange wie möglich zuhause bleiben. In Bayern, wo der UP lebt, ist es auch explizit politisch gewollt - wegen der geringeren Kosten, die Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Umgebung zu lassen.

Gut - einem Rollstuhlfahrer könnte das auch schwer fallen.
Aber viele andere, mit den von Dir vorgeschlagenen
Erkrankungen (zumindet die, die allein von Zimmer zu Zimmer
kommen und auf Toilette gehen können) könnten auch zu Hause
leben bleiben. Ggf. mit fahrbarem Mittagstisch und ambulanter
Pflege.

Da stimme ich Dir voll zu.

Der UP schrieb, was mit der Wohnung passiert, wenn kein
Betreuer vorhanden ist.

von Betreuer ist im Ursprungsposting mit keinem Wort
die Rede, sondern davon, daß keine Kinder da sind.

Ich persönlich hatte daraus
geschlossen, dass der/die Rentner/in sich tatsächlich da -
auch vielleicht intellektuell - nicht drum kümmern kann.

Anhand dessen, was im Ursprungsposting geschrieben wurde,
scheint mir das ein vorschneller Schluß zu sein.

Da
kann dann nur jemand, der ne Vollmacht hat.

Eine (General-)Vollmacht ist immer günstiger als eine gerichtlich
bestellte Betreuung, wenn es noch Freunde oder Bekannte
oder jemand von der Kirchengemeinde gibt, der das tun kann.

Ja es stimmt schon, ich persönlich habe eher an Demenz gedacht

Demenz ist ein öffentlich sehr präsentes Thema. Deshalb kann ich
das zwar verstehen, finde aber fatal, wenn dann gleich dieser
Stempel verpaßt wird.

Wenn die alte Dame noch geschäftsfähig ist, gibt es auch andere
Möglichkeiten ihr bei der evtl. nötigen Veräußerung ihres Hauses
zu helfen durch Vermittlung entsprechender Fachkräfte, die ver-
trauenswürdig sind (Makler, Notar, Rechtsanwalt).
Das würde übrigens auch eine Sozialberatungsstelle tun.
Diese Einrichtungen sind tagtäglich mit solchen Wechselfällen des
Lebens vertraut.

Deshalb haben sie auch Juristen und andere Fachkräfte, mit denen
sie zusammenarbeiten.

als an ein körperliches Gebrechen. Letztendlich ist die Frage
nach einer Pflegevollmacht/Patientenverfügung und auch der

Patientenverfügung ist wieder ein anderes Thema - sollte meiner Meinung
nach jede/r auch schon jüngere haben.

Betreuung vielleicht trotzdem keine schlechte Idee

Wenn soziale Beratungsstellen durch den Kontakt mit der alten Dame
den Eindruck gewinnen, daß sie kognitiv nicht in der Lage ist,
Entscheidungen zu treffen und deren Tragweite zu übersehen, dann
wird eh früher oder später die Frage der Betreuung ins Auge gefaßt.

Übrigens dürfte es auch für die meisten jüngeren Menschen hier nicht
unbedingt eine alltägliche Erfahrung sein das eigene Haus zu verkaufen.

Ich plädiere deshalb für ein gewisses Augenmaß und dafür nicht mit
Kanonen auf Spatzen zu schießen.

Viele Grüße

Iris

Gruß
A.A.

1 Like

Pflegestützpunkt
Hallo,

bei ungeklärten Frage der Pflege und allem was damit zusammenhängt, kann man sich an einen der unabhängigen Pflegestützpunkte zur kostenlosen, neutralen Beratung wenden.

http://www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de/

Ich selbst habe mich dort beraten lassen, ist bei uns in der Kreisverwaltung (Landratsamt) untergebracht.

Gruß von der
kleinen Göre

Hallo an Alle,

vielen Dank für die vielen Antworten, haben mir sehr weitergeholfen. Ich bin außerordentlich überrascht, das viele Leute so eine Menschenkenntnis haben !!

Gruß und gutes neues Jahr

Olaf