Kosten für Anschaffung eines Ofens an Vermieter?

Guten Tag!
Ich bin im April mit einem Freund in eine Wohnung gezogen. Bei Besichtigung der Wohnung war diese mit Elektroheizungen und einem Heizofen in der Küche ausgestattet.
Beim Einzug haben wir dann festgestellt, dass die Elektroheizungen, die angeschlossen waren, einen Kurzschluss verursacht haben und sowohl die Steckdose als auch der Stecker der Elektroheizung verbrannt sind.
Vergeblich haben wir in den noch kalten Monaten April und Mai versucht, nur mit dem Kohleofen die Wohnung zu heizen, obwohl der Vermieter uns versichert hatte, dass dies möglich wäre und die Elektroheizungen nur als Zusatz angebracht worden wären.
Für nächsten Winter wollen wir jeweils in unseren Zimmern einen kleinen Kaminofen anbringen und vom Schornsteinfeger abnehmen lassen um alle Zimmer heizen zu können, da die Elektroheizungen nicht brauchbar sind.

Jetzt fragen wir uns natürlich, da wir Studenten sind und nicht genug Geld für die Anschaffung zweier Öfen haben, ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, diese Öfen und die Abnahme zu bezahlen, zumal alles in allem die Öfen billiger wären, als die Anschaffung neuer Elektroheizungen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!!

Hallo Daniel,

ich bin kein Experte für Mietrecht, daher kann ich keine rechtssichere Antwort geben. Ich bin jedoch relativ sicher, dass der Vermieter die Pflicht hat eine funktionsfähige Heizung vorzuhalten. Wie er dies tut, dürfte allerdings ihm überlassen sein.
Bevor Sie also Veränderungen an der Heizung vornehmen, sollte Sie sich unbedingt Gewissheit verschaffen.
Es gibt bestimmt auch in Ihrer Nähe Mietervereine oder Verbraucherschutz.
Tu mir leid, dass Ihnen nicht mehr dazu sagen kann.

Gruss,

W. Stuke