Kosten für Anwalt auf Beklagten umlegen ?

Hallo,

angenommen eine Person ist Erbpflichtteilberechtigt. Die Person lässt sich vom Erben das Vermögen aufstellen. Hierbei würde ein Anspruch auf 4000 Euro entstehen.

Der Berechtigte nimmt sich einen Anwalt um die 4000 Euro einzufordern. Der Beklagte nimmt sich ebenfalls einen Anwalt und will die Summe erstmal nicht bezahlen.

Nach 2 Monaten Schriftverkehr ist der Beklagte bereit die 4000 euro an den Berechtigten auszuzahlen.

Kann der Berechtigte nun auch die anfallenden Anwaltskosten an den beklagten abtreten ? Immerhin hat er ja den „Streit“ verloren.

MfG

Hallo,

angenommen eine Person ist Erbpflichtteilberechtigt.

Auch wenn Du es noch so oft wiederholst: Es gibt keinen Erbpflichtteil! Entweder ist man Erbe oder man ist Pflichtteilsberechtigter.

Die

Person lässt sich vom Erben das Vermögen aufstellen. Hierbei
würde ein Anspruch auf 4000 Euro entstehen.

Der Berechtigte nimmt sich einen Anwalt um die 4000 Euro
einzufordern. Der Beklagte nimmt sich ebenfalls einen Anwalt
und will die Summe erstmal nicht bezahlen.

Nach 2 Monaten Schriftverkehr ist der Beklagte bereit die 4000
euro an den Berechtigten auszuzahlen.

Kann der Berechtigte nun auch die anfallenden Anwaltskosten an
den beklagten abtreten ? Immerhin hat er ja den „Streit“
verloren.

Abtreten? Auf welcher Grundlage? Und wieso Beklagter? War die Sache bei Gericht anhängig? Gab es ein Urteil? Und wenn ja was stand dort zur Aufteilung der Kosten?

Gruß
Tina

Wenn du einen Anspruch hast und der Gegener zur gestellten Frist nichts zahlt muss er auch die Kosten übernehmen die dir enstanden sind.

Der Gegner muss dir nichts zahlen wenn der Anspruch nicht fällig war, oder keine Frist verpasst wurde

Aber mal im Ernst: Du hast doch einen Anwalt - ist der im Urlaub ?

Wenn du einen Anspruch hast und der Gegener zur gestellten
Frist nichts zahlt muss er auch die Kosten übernehmen die dir
enstanden sind.

Der Gegner muss dir nichts zahlen wenn der Anspruch nicht
fällig war, oder keine Frist verpasst wurde

Aha, von einem Staranwalt hätte ich aber dann doch etwas mehr erwartet, zumindest die Verwendung der juristisch korrekten Begriffe.

Eigentlich ist es doch so, daß der Gegner die Kosten dann zu zahlen hätte, wenn er sich in Verzug befand.

Hallo Nureinname,
der Berechtigte sind anscheinend sie und haben einen Anwalt zu Rate gezoge. Der erklärt ihnen bestimmt die Kostenübername.

Mit freundlichem Gruss
Jürgen Stirnberg