Kosten für Arbeitserlaubniss/Aufenthalstgenehmig

Servus @All,

ist es eigentlich möglich für hier wohnhafte Ausländer Kosten bzw. Gebühren die bei der Beantragung /Ausfertigung der Arbeitserlaubniss bzw. Aufenthaltsgenehmigung entstehen, steuerlich abzusetzten?

mfg
Tobias

Hallo,

m.E. nur für die Arbeitserlaubnis, nicht für die Aufenthaltsgenehmigung und dann vermutlich nur in der Steuererklärung rückwirkend, falls aufgrund des Einkommens überhaupt Lohnsteuer anfällt.