Kosten für Aufzugsreparaturen

Hallo,
wir wohnen in einer Anlage mit 78 Wohneinheiten, verteilt auf 6 Häuser. 4 dieser Häuser haben Aufzüge, 2 nicht. Wir wohnen in einem Haus ohne Aufzug. Auf unserer Hausgeldabrechnung sind für uns eigentlich keine Aufzugskosten vorgesehen (pro Jahr sind dafür für alle Häuser mit Aufzug gut € 4000,- einkalkuliert). Jetzt habe ich in der Abrechnung von der Verwaltung entdeckt, dass nur Aufzugsbetrieb, -wartung und -kundendienst in diesen Kosten enthalten sind. Reparaturen u.ä. wurden separat über die Rücklagen abgerechnet, und in die zahlen alle Wohneinheiten gemäß der Wohnungsgröße ein. D.h. dass wir jetzt auch die Auzüge mitfinanzieren (ca. € 2400,- im letzten Jahr, also gut ein Drittel der Gesamtkosten für die Aufzüge), obwohl wir keinen Aufzug im Haus haben. Ist das rechtens? Können wir nicht verlangen, dass eine extra Rücklage für die Aufzüge gebildet wird bzw. dass alle Aufzugskosten in den Posten „Aufzug“ eingerechnet werden, nicht nur Betrieb und Wartung?
Danke für die Hilfe,
Pia

Was steht denn in der Teilungserklärung ???

In der Teilungserklärung steht „Die Wohnungen … in Haus … sind von der Zahlung von Liftkosten jeglicher Art freigestellt.“

Wenn das so drin steht, dann können auf die befreiten Häuser, was ja auch sinnvoll ist, weder Reparturen noch Instandhaltungskosten, noch sonstige Kosten, z.B. Strom, anteilig Hausmeister usw. umgelegt werden.
Die Abrechnung, sprich Entnahme wäre damit falsch und müßte ggf über eine Sonderumlage von den anderen, betroffenen Häusern, bezahlt werden.
Gruß Tom :smile:

Danke für die schnelle Antwort! Wir werden versuchen, dass wir eine entsprechende Änderung durchsetzen können.
Gruß, Pia