Kosten für Balkonsanierung anderer Wohnung

bin wohnungseigentümer in einem 6 fam.Haus, meine wohnung hat keinen Balkon. 3 andere haben einen und wurden mit holzschutz gestrichen. ich habe jetzt 500,-€ rechnung aus meinem rücklagenanteil bekommen. Frage: Muß ich für balkone zahlen, obwohl ich selbst garkeinen habe, ich habe extra eine wohnung gekauft - OHNE balkon um derartige kosten zu vermeiden.

FAQ:1129
Ja

vnA

Hi,

der Außenanstrich gehört zum Allgemeineigentum.
ALso Ja.

MFG

Hallo!

… ich habe extra eine wohnung gekauft …

Wer vom Kauf einer Eigentumswohnung spricht, verkürzt und verfälscht den Sachverhalt. Tatsächlich wird ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie mit Sondereigentum an einer Wohnung erworben (siehe z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Sondereigentum ). Der Miteigentümer einer Immobilie ist für die gesamte Immobilie verantwortlich (soll heißen zahlungspflichtig).

… OHNE balkon um derartige kosten zu vermeiden.

Auch der Miteigentümer, bei dem es nicht durchregnet, weil er nicht direkt unter dem Dach wohnt, hat für das Dach zu zahlen, wenn daran etwas instand zu setzen ist. Der Miteigentümer ist ebenso für die Fassadenseite zuständig, die er noch nie gesehen hat, weil er auf der anderen Seite des Hauses wohnt.

Aber das alles weiß der Miteigentümer natürlich. Schließlich sah er sich vor dem Kauf nicht nur seine zukünftige Wohnung an, sondern hatte ganz gewiss einen Gutachter hinzu gezogen, der sich das ganze Haus gründlich ansah. Denn immerhin ging es zu keinem Zeitpunkt nur um die Wohnung, sondern stets um Miteigentum an der ganzen Immobilie. Gelle - so war’s doch bestimmt :smile:.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Muß ich für balkone zahlen, obwohl ich selbst garkeinen habe …

Die Frage ist, ob ein Balkon zum Sondereigentum gehört.
Nach meinem Informationsstand zählt der zu einer Eigentumswohnung gehörende Balkon zum Sondereigentum, jedoch nicht die mit dem Gebäude verbundene Bausubstanz des Balkons, sondern nur der Balkonraum als solcher, einschl. des Fußbodenbelags und auf der Innenseite des Balkons angebrachte Verkleidungen.

Für den Balkon gelten also die gleichen Regelungen wie beim Rest der Wohnung. Das Sondereigentum endet im Grunde am Tapetenkleister.

Nach dieser Auslegung (und meinem Verständnis) sind Absturzsicherungen/Geländer kein Sondereigentum und deren Anstrich hätte die Eigentümergemeinschaft zu bezahlen.

Gruß
Wolfgang