hallo,
ich möchte die kopie der belege von enbw der letzten 3 jahre, da ich auf grund der höhe von dieser abrechung eine falsche nebenkostenabrechung vermute.
der hausverwalter hat mir pdf-anhänge für die letzte stromrechnung übersandt und mir zu gleich mitgeteilt, alles weitere würde er mir in rechnung stellen.
ich dachte, der vermieter muß mit kopieen der orginale überlassen, wenn ich sie denn wünsche,
und welche kosten darf er verlangen,
nur die der kopie+porto? oder gar nix?
es ist offensichtlich, da die letzten abrchungen von strom/allgemein sich so bei 300€ befanden, ist es diesmal 500€ hoch,
zu dem wurden letztes jahr keine in rechnung gestellt, mein vermutung, sie rechnen dieses jahr beide ab, was meines wissens nach nicht erlaubt ist.
gruß s.
hallo,
der vermieter/verwalter MUSS Ihnen zugang zu den original(ab)rechnungen geben. ich an Ihrer stelle würde mich dafür „zu ihm einladen“. selbstverständlich kostet dies nichts!
mfg,
udo
Hallo,
hier liegt ein generelles missverständnis vor.
Der Vermieter hat mit seinen Kosten für Kopien vollkommen recht.
Man hat kein Anrecht auf Kopien der Belege.
Der Vermieter muss einsicht gewähren in die Untetlagen, und das kostenlos, aber er muss keine Kopien anfertigen.
Gruß
Hallo,
der Vermieter muss laut Gesetz Einsicht in die Akten gewähren, aber ist soweit ich weiß nicht verpflichtet alles zu kopieren. man kann aber als Mieter zum Vermieter fahren und Einsicht verlangen. Und wenn er anbietet zu kopieren würde ich nicht mehr wie 15 Cent pro Kopie zahlen und dann noch das anfallende Porto. mfg, InFaNiLu
Hallo.
anhand der PDF-Dateien ist doch ersichtlich, ob die Zahlen mit der Abrechnung übereinstimmen oder nicht, daher verstehe ich Ihre Frage nach weiteren Belegen nicht.
Sie haben das Recht auf Einsichtnahme. Wenn SIe dieses nicht in den Büroräumen der Hausverwaltung annehmen (können), kann er Ihnen Kosten für Kopien schon in Rechnung stellen.
Ich hoffe hiermit etwaige Unklarheiten beseitigt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
mitredenwill
ich kenne es auch so, wie von den anderen dargestellt.
Alles Gute!
Hallo!
Richtig ist, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb des folgenden Jahres in dem sie entstanden sind, erstellt werden muss. Also im Laufe 2011 für 2010. Das vorletzte Periode verfällt mit Auflauf des aktuellen Jahres (2011 ist Periode 2009 also verfallen).
Auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter entsprechend Kopien herausgeben. Kosten dürfen dem Mieter m. A. nicht entstehen. Das müsstest du jedoch beim Mieterschutzbund in Erfahrung bringen können. Evtl. auch bei der Verbraucherzentrale.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Alles Gute!
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Der BGH hat entschieden, Mieter haben das Recht der Einsichtnahme in die Orginalrechnung. Das heist die Rechnung wird gezeigt, nicht ausgehändigt! Kopien kann der Vermieter gegen Kostenerstattung machen - muss das aber nicht tun.
Hallo Schnuki,
danke für die Anfrage, jedoch muss ich dich enttäuschen, in diesem Fall kann ich nicht groß weiterhelfen, da ich mich damit nicht gut auskenne. Ich denke, man kann sehr wohl die Kopien einfordern, auch für mehrere Jahre; doch mit welchem Kostenfaktor euch der Vermieter diese in Rechnung stellen kann, weiß ich nicht. Ich rate dir dringend mit diesem Verdacht zum Verbraucherschutz, eines Mietervereins oder Mieterbundes zu gehen. Dort sind Fachleute, die sich damit sicherlich besser auskennen als ich und dir mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Bitte nimm sämtliche Unterlagen bzw. Abrechnungen mit, die für diesen Sachverhalt wichtig sein könnten.
Ich wünsche dir viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
1monchen
Hallo Schnuki,
generell gehen die VM dazu über, Fotokopien zu erstellen.
Dazu sind die VM auch verpflichtet, gegen Bezahlung. Aber nur zur Erstellung und zur Verfügungstellung. Abholen mußt Du die Fotokopien selbst.
Bezahlung: der Gesetzgeber spricht von max. € 0,26 zzgl. MwSt.
Wenn Du der (berechtigten) Meinung bist, daß die Abrechnung falsch ist (ggf. Abrechnung über 2 Jahre), dann solltest Du Dir einen Fachmann an Bord holen.
Der Gesetzgeber erlaubt dem Mieter EINMAL die Originalbelege beim VM einzusehen (bzw. Fotokopien abzuholen). Danach ist Schluß mit lustig.
Gab es in dem Abrechnungsjahr Bauarbeiten / Sanierungsarbeiten im Haus? Stand eine Wohnung leer und wurde renoviert für einen neuen Mieter? Gab es Wasserschäden, die getrocknet werden mußten (verbraucht sehr viel Strom). Das alles könnten Gründe für die Erhöhung von € 300,- auf € 500,- sein.
*winke - philine
Hallo,
pro Kopie kann der Vermieter 0,30 Euro verlangen.
Nebenkostenabrechnungen, von denen innerhalb einer gewissen Frist keine Rechnungen angefordert wurden gelten als akzeptiert und können nicht mehr angefochten werden.
Eine Logikprüfung ist natürlich erlaubt und sollte auch erfolgen. Insofern kann die drastische Erhöhung durchaus angefochten werden.
Gruß Knarf
Hallo,
sorry für die späte Antwort, war lange Zeit nicht im Lande. Inzwischen wurde Dir bestimmt schon geholfen, hoffe ich.
Alles Gute!
Da würde ich mich an den Mieterverein wenden.
Sie wissen, wie man gegen schlitzohrige Hausverwalter wehrt.
Ich würden diesen Umstand publik machen, und den Verwalter kündigen.