Kosten für Beseitigung eines Mietmangels

Das Wasser benötigt sehr lange um warm zu werden. Im Schnitt gehen 7 - 10l Wasser verloren. Laut einem Urteil (Bundesverwaltungsgericht Berlin 12 C 214/00) hat man die Möglichkeit zur Mietminderung.
Bevor das in Anspruch genommen wird meine Frage:
Kann der Vermieter die Kosten zur Beseitigung dieses Mangels dem Mieter auferlegen (evtl. vereinbarten Eigenanteil im Mietvertrag)? Und wenn ja - nur dem Betroffenen oder dann gleichmäßig auf alle Mietparteien?

Das Wasser benötigt sehr lange um warm zu werden. Im Schnitt
gehen 7 - 10l Wasser verloren. Laut einem Urteil
(Bundesverwaltungsgericht Berlin 12 C 214/00) hat man die
Möglichkeit zur Mietminderung.
Bevor das in Anspruch genommen wird

Wenn man kann denn der Mangel besteht von Anfang an und ist Bestandteil der Miete
Heißt die Miete ist schon gemildert.
Anders wenn nachträglich die Zirkulationsleitung gekappt wird, der Mangel also erst später entsteht.

leenders

meine Frage:
Kann der Vermieter die Kosten zur Beseitigung dieses Mangels
dem Mieter auferlegen (evtl. vereinbarten Eigenanteil im
Mietvertrag)?

Nein kann er nicht.

Und wenn ja - nur dem Betroffenen oder dann
gleichmäßig auf alle Mietparteien?