Kosten fuer Bestattung / Erbe

Hallo zusammen,

folgendes Konstrukt kam mir in den Sinn, vielleicht kann mir jemand helfen, dieses Gedankenspiel zu klären.

Herr X erhält die Nachricht, dass sein Vater vor ca 4 Wochen gestorben sei und dass er nun binnen 7 Tagen die Bestattung organisieren soll (Bundesland Berlin).

Herr X hat seit fast 40 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Die Ehe der Eltern wurde geschieden. Der Vater war grob gewalttätig und übersiedelte nach Berlin, um keinen Unterhalt für Herrn X während dessen Kindheit bezahlen zu müssen.

Herr X hatte unter seinem Vater schwer zu leiden. Durch die Weigerung des Vaters, Unterhalt zu bezahlen verbrachte er seine Kindheit in Armut.

Könnte es in diesem Fall möglich sein, die Übernahme der Bestattungskosten auszuschlagen? Wie wäre die Vorgehensweise in so einem Fall? (Achtung in Berlin müsste die Regelung Bezüglich Bestattungskosten nicht an das Erbe gebunden sein…)

Desweiterein hätte Herr X keinerlei Nachricht bezueglich einer eventuellen Erbschaft erhalten.
Die Wahrscheinlichkeit einer Ueberschuldung des Vaters von Herrn X wäre sehr hoch. Ab wann würde die Frist für die Prüfung und eventuelle Ausschlagung der Erbschaft beginnen?
Bei Erhalt der Todesnachricht oder müsste dort eine Benachrichtigung kommen.
Wann würde eine Nachricht bezüglich einer Erbschaft normalerweise kommen?

Vielen Dank für Eure freundlichen und hilfreichen Antworten

LG

Hallo zusammen,

folgendes Konstrukt kam mir in den Sinn, vielleicht kann mir
jemand helfen, dieses Gedankenspiel zu klären.

Herr X erhält die Nachricht, dass sein Vater vor ca 4 Wochen
gestorben sei und dass er nun binnen 7 Tagen die Bestattung
organisieren soll (Bundesland Berlin).

Wie war denn die Leiche bisher aufbewahrt? i.d.R. verfügt die Stadt die (kostengünstigere) Variante der Bestatung, entweder Erdbestattung oder Verbrennung, wenn Familienangehörige nicht auffindbar sind bzw.

Die Stadt versucht dann über die Einwohnermeldeämter ehemals bekannter Familienangehörigen diese auffindbar zu machen; dies kann schon einmal bis zu 4 Monaten dauern.

Herr X hat seit fast 40 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem
Vater. Die Ehe der Eltern wurde geschieden. Der Vater war grob
gewalttätig und übersiedelte nach Berlin, um keinen Unterhalt
für Herrn X während dessen Kindheit bezahlen zu müssen.

Herr X hatte unter seinem Vater schwer zu leiden. Durch die
Weigerung des Vaters, Unterhalt zu bezahlen verbrachte er
seine Kindheit in Armut.

Könnte es in diesem Fall möglich sein, die Übernahme der
Bestattungskosten auszuschlagen?

Es gibt ein höchstrichterliche Rechtssprechung, wonach einem Familienangehörigen die Bestattungskosten nicht auferlegt werden können, aber dafür ist der geschilderte fiktive Fall nicht (hart) genug; die Ausnahme des BGH war sexueller Mißbrauch durch den Vater.

Wie wäre die Vorgehensweise :in so einem Fall? (Achtung in Berlin müsste die Regelung :Bezüglich Bestattungskosten nicht an das Erbe gebunden :sein…)

Vermutlich würde die Stadt die Bestattung in Auftrag geben und dann versuchen, die Kosten ersetzt zu bekommen.
Ob die geschilderten Umstände für die Stadt ausreichend wären, von den Bestattungskosten abzusehen, ist immer eine Entscheidung des Sachbearbeiters.

Desweiterein hätte Herr X keinerlei Nachricht bezueglich einer
eventuellen Erbschaft erhalten.

Wenn keine Familienangehörigen direkt auffindbar sind, wird ein Nachlaßverwalter eingesetzt; dieser überprüft das „Vermögen“ des Verstorbenen und versucht ebenfalls, evtl. Erben ausfindig zu machen.
Dann wird/werden die Erben angeschrieben und über die Vermögensvehältnisse aufgeklärt.
Unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wird, bleibt es den Familienangehörigen dennoch vorbehalten, persönliche „Andenken“ des Verstorbenen annehmen zu wollen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Ueberschuldung des Vaters von
Herrn X wäre sehr hoch. Ab wann würde die Frist für die
Prüfung und eventuelle Ausschlagung der Erbschaft beginnen?

Erst einmal müssten die Erben ausfindig gemacht und dann nachweislich informiert werden, erst dann beginnt eine Frist.

Bei Erhalt der Todesnachricht oder müsste dort eine
Benachrichtigung kommen.

Die Todesnachricht alleine beinhaltet keine rechtliche Prüfung , ob man Erbe sein könnte oder nicht.

Wann würde eine Nachricht bezüglich einer Erbschaft :normalerweise kommen?

Evtl. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber i.d.R. wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der das prüft (bereits oben beschrieben)

Schönen Tag noch und frohe Ostern.

Vielen Dank für Eure freundlichen und hilfreichen Antworten

LG

Hallo,

Herr X erhält die Nachricht, dass sein Vater vor ca 4 Wochen
gestorben sei und dass er nun binnen 7 Tagen die Bestattung
organisieren soll (Bundesland Berlin).

Dann dürfte Herr X wohl der Bestattungspflichtige sein und muß sich auch darum kümmern. Die Kosten haben in der Regel die Erben zu tragen §1968 BGB. Daß es nicht einfach sein kann die Auslagen (der Bestatter wird sich natürlich an seinen Auftraggeber, den Bestattungspflichtigen, halten…) zurück zu bekommen, steht wo anders.

Cu Rene

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Natürlich weiß ich auch, dass der nächste Verwandte die Bestattung zu organisieren hat und die Kosten der Erbberechtigte tragen muss - das war auch nicht die Frage in meinem fiktiven Fall, sondern, ob eine Ablehnung erfolgreich sein könnte.

Der Vater war grob gewalttätig. Es kam zu sexuellen Misshandlungen an Halbschwestern. Die Mutter wurde vor den Augen des sich damals im Kindesalter befindlichen Bestattungspflichtigen misshandelt, so dass dieser danach noch lange traumatisiert war und lange in psychatrischer Behandlung war. Der Vater, also Herr X, übersiedelte nach der Scheidung der Ehe nach Berlin, um keinen Unterhalt für den Bestattungspflichtigen bezahlen zu müssen.

Auch wenn ein Erbe vorhanden wäre, es ginge dem Bestattungspflichtigen darum, die Beerdigung für solch einem Menschen organisieren und bezahlen zu müssen. Dies wäre für ihn im meinem Gedankenkonstrukt nicht zumutbar. Wie würdet Ihr die Chancen auf eine Ablehnung einschätzen?

Der Leichnam wäre in diesem Fall bereits seit 5 Wochen in der Anatomie eines Krankenhauses eingelagert. Eventuell hätte der Bestattungspflichtige nicht früher ermittelt werden können. Müsste diese Kosten der Bestattungspflichtige ebenfalls tragen?

Vielen Dank im voraus und LG